Fernsehen wird teurer und elektronische Patientenakte: Das ändert sich im Februar in Bayern und München
Der Februar 2025 bringt wieder zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen werden. Von der Wahl eines neuen und verkleinerten Bundestags, über ein neues Gesetz zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz bis hin zu Fristen, die man nicht verpassen sollte. Die wichtigsten Änderungen im Februar 2025 im Überblick.
- Wahl zum Bundestag
- Bauarbeiten auf den Linien U3 und U6
- Tierpark Hellabrunn erhöht Eintrittspreise
- Gehälter im Öffentlichen Dienst der Länder steigen
- Meldefrist für Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft endet
- Elektronische Patientenakte kommt
- Erster Vorauszahlungstermin für neue Grundsteuer
- Nur noch im Februar: Bäume und Büsche radikal zuschneiden
- Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt
- Kürzerer Monat – weniger Arbeitstage
- Bestimme KI-Anwendungen verboten
- HD-Fernsehen wird teurer
- Geldwäschebekämpfung: Meldepflichten für Steuerberater und Co.
- Verkauf von Kosmetik mit Arbutin europaweit verboten
- "Germany's Next Topmodel" kommt öfter
Wahl zum Bundestag
Am Sonntag, 23. Februar, wählen die Wahlberechtigten in Deutschland einen neuen Bundestag. Mindestens 59,2 Millionen Menschen sind laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes aufgerufen, ihre Kreuze zu machen. Egal ob direkt am Wahltag an der Urne oder im Vorfeld per Briefwahl, wichtig ist, dass die Stimmen abgegeben werden. Das Besondere an dieser Wahl: Der neue Bundestag wird deutlich kleiner. Aufgrund des veränderten Wahlrechts sind für den neuen Bundestag nur noch 630 statt der aktuell 733 Sitze vorgesehen. Im Unterschied zu früheren Wahlen entfallen bei der Bundestagswahl am 23. Februar die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate; maßgeblich für die Anzahl der Sitze ist das Zweitstimmenergebnis einer Partei.
Wochenlange Bauarbeiten auf den Linien U3 und U6
Vom 17. Februar bis zum 9. März 2025 werden in München auf den Linien U3 und U6 Streckenerneuerungen und Stationen-Modernisierungen durchgeführt, die den Betrieb beeinträchtigen können. Weitere Infos lesen Sie hier.
Tierpark Hellabrunn erhöht Eintrittspreise
Wer dem Tierpark Hellabrunn einen Besuch abstatten möchte, muss ab dem 1. Februar 2025 etwas tiefer in die Taschen greifen. Erstmals seit drei Jahren wird es sowohl bei Tages- als auch bei Jahreskarten eine moderate Preiserhöhung geben. Grund dafür sind vor allem gestiegene Betriebskosten. Wie hoch die neuen Preise sind, können Sie hier nachlesen.
Gehälter im Öffentlichen Dienst der Länder steigen
Die Löhne der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder steigen im Februar um 5,5 Prozent – mindestens aber um einen Brutto-Betrag in Höhe von 340 Euro. Auszubildende bekommen ab Februar nochmal 50 Euro mehr pro Monat gezahlt. Bereits im November hatte es eine erste Gehaltserhöhung für Beamte um 200 Euro gegeben.
Im öffentlichen Dienst der Länder sind mehr als vier Millionen Menschen beschäftigt: darunter zählen unter anderem Beamte, Tarifbeschäftigte, Richter und Soldaten.
Meldefrist für Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft endet
Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, einmal pro Jahr die Arbeitsentgelte und die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter an die Berufsgenossenschaft zu melden. Die Frist zur Einreichung für das Beitragsjahr 2024 läuft am 16. Februar 2025 ab.
Mit dem Lohnnachweis übermittelt werden die Anzahl der Beschäftigten, das Arbeitsentgelt sowie die geleisteten Arbeitsstunden in Bezug auf die anzuwendenden Gefahrtarifstellen. Diese Meldung gilt für alle Beschäftigten im Unternehmen, also auch für Aushilfen, Teilzeitkräfte und Auszubildende. Die Meldepflicht entfällt nur für Unternehmen, die 2024 keine Beschäftigten hatten. Die Lohnnachweise dienen als Basis für die Berechnung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Wenn Unternehmen versäumen, eine Meldung abzugeben, kann die Berufsgenossenschaft die Bruttoarbeitsentgelte schätzen und als Grundlage für ihre Berechnungen verwenden.
Die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten kommt ab Mitte Februar
Ab Mitte Februar soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten bundesweit verfügbar sein. In der ePA werden alle wichtigen Informationen zur persönlichen Gesundheit gespeichert. Die in der ePA enthaltenen Daten können den behandelnden Ärzten oder Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden.
Die ePA soll unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden und einen Arztwechsel erleichtern. Die Nutzung ist allerdings freiwillig. Wer die ePA nicht haben möchte, muss dies seiner Krankenkasse in einem Widerspruchsverfahren mitteilen.
Erster Vorauszahlungstermin für die neue Grundsteuer
Der erste Vorauszahlungstermin für die neue Grundsteuer ist der 15. Februar 2025. Die Grundsteuer wird nach dem wert-unabhängigen Flächenmodell berechnet, wobei die Kommunen ihre Hebesätze eigenständig festlegen
Nur noch im Februar: Bäume und Büsche radikal zuschneiden
Wer den Büschen und Bäumen noch mal einen Radikalschnitt verpassen möchte, muss sich sputen, denn laut Bundesnaturgesetz ist dies nur in den Monaten Oktober bis einschließlich Februar erlaubt.
Ab 1. März gilt die Schonzeit für Pflanzen und Tiere – zum Beispiel für Vögel, die in den Bäumen und Sträuchern brüten. Im Gegensatz zum Radikalschnitt sind Form- und Pflegeschnitte das ganze Jahr über gestattet.

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt
Auch auf Besitzer von Solaranlagen kommt eine kleine Änderung zu. Die Vergütung für Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wird, wird für neue Anlagen halbjährlich um je ein Prozent gesenkt. Die nächste Kürzung erfolgt zum 1. Februar. Besitzer von Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten also etwas weniger Geld, wenn sie Strom ins Netz abgeben.
Kürzerer Monat – weniger Arbeitstage
2025 ist kein Schaltjahr, also gibt es dieses Jahr auch keinen 29. Februar. Dies ist, laut Statistischen Bundesamt, der Hauptgrund, warum 2025 etwas weniger Arbeitstage anfallen als im vergangenen Jahr. Genauer gesagt sind es 2025 im bundesweiten Schnitt 248,1 Arbeitstage und damit 0,7 weniger als im vergangenen Kalenderjahr.
Bestimme KI-Anwendungen verboten
Zum 2. Februar verbietet der AI Act der Europäischen Union bestimmte Arten von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Davon betroffen sind zum Beispiel Apps, die Menschen wegen bestimmter Merkmale, Verhaltensweisen und Eigenschaften bewerten wie beim "Social Scoring" in China.
Firmen, die KI entwickeln oder anwenden, sind künftig dazu verpflichtet, ihre Systeme nach Risikostufen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Mit dieser neuen Verordnung soll zum einen der Verbraucherschutz gewährleistet werden, zum anderen ein verantwortungsvoller Einsatz von KI sichergestellt werden.
Eine der konkreten Arbeitgeberpflichten: Arbeitnehmer müssen fit gemacht werden für den Umgang mit KI und sensibilisiert werden für die entstehenden Risiken. Entsprechend müssen Betriebe in der Praxis Schulungen erarbeiten, Trainings abhalten und regelmäßige Auffrischungskurse implementieren, basierend auf den KI-Tools, die im Unternehmen genutzt werden.
HD-Fernsehen wird teurer
Für den Empfang von Fernsehprogrammen in HD-Qualität müssen Zuschauer, sofern sie ihre Unterhaltung über Satelliten oder Kabel beziehen, ab Februar mit Mehrkosten rechnen. Denn ab diesem Termin steigen die Kosten für den Empfang bei zahlreichen Privatsendern – wie zum Beispiel RTL oder Sat.1.
Die monatliche Grundgebühr für das Abo kostet dann 99 Cent mehr – insgesamt 6,99 Euro pro Monat. HD+ ist eine Tochterfirma des Satelliten-Anbieters Astra und vermarktet seit 2009 die HD-Programme der Privatsender in Deutschland per Satellit.
Durch die Preiserhöhung um mehr als 5 Prozent greift ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag für HD+ kann daher innerhalb von sechs Wochen mit Wirkung zum 1. Februar gekündigt werden. Wer das nicht tut, zahlt künftig den höheren Preis.
Öffentlich-rechtliche Sender sind von den Mehrkosten nicht betroffen. Auch der Weg über Streaminganbieter bleibt unberührt, wenn im Paket der Zugang für die betreffenden Privatsender enthalten ist.

Geldwäschebekämpfung: Meldepflichten für Steuerberater und Co.
Um das Geldwäscherisiko auf dem Immobiliensektor weiter einzudämmen, hat der Gesetzgeber eine Anpassung des 2020 initiierten Gesetzes erlassen. Konkret müssen die betroffenen Stellen nun nicht nur bei einem Verstoß des Barzahlungsverbots handeln, sondern auch Verletzung oder missbräuchlichen Umgehung der Nachweispflichten des § 16a GwG melden. Die Änderungsverordnung des bestehenden Gesetzes tritt am 17. Februar in Kraft und betrifft vorrangig Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte.
Verkauf von Kosmetik mit Arbutin europaweit verboten
Ab dem 1. Februar dürfen viele Kosmetikprodukte, die Arbutin enthalten, nicht mehr auf dem europäischen Markt verkauft werden. Es gelten höhere EU-Grenzwerte für die Substanzen Alpha-Arbutin und Arbutin.
Arbutin steht unter Verdacht, krebserregend zu sein und findet sich vor allem in Gesichtscremes, Körperlotionen oder Fluids, die die Haut aufhellen oder Pigmentflecken mindern.
"Germany's Next Topmodel" zweimal pro Woche
Heidi Klum beginnt am 13. Februar auf ProSieben die nächste Staffel ihres TV-Dauerbrenners "Germany's Next Topmodel". Das Format geht damit ins 20. Jahr. Das Besondere diesmal: "GNTM" gibt es zweimal pro Woche – dienstags mit männlichen Models und donnerstags mit weiblichen.