Doppelmord von Königsdorf: Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage

Im Fall des brutalen Doppelmordes von Höfen hat die Staatsanwaltschaft München II nun Anklage gegen die vier Verdächtigen erhoben. Der Vorwurf: Mord, erpresserischer Menschenraub und besonders schwerer Raub.
von  AZ/ms
Ein Polizist vor dem Anwesen in Höfen, in dem es zum zweifachen Mord kam.
Ein Polizist vor dem Anwesen in Höfen, in dem es zum zweifachen Mord kam. © Andreas Gebert/dpa

München - Diese Tat erschütterte ganz Bayern: In der Nacht auf den 23. Februar 2017 haben drei Männer eine 76-jährige Frau in ihrem Haus in Höfen (Gde. Königsdorf) überfallen. Mit unvorstellbarer Gewalt gingen die Täter gegen die 76-jährige Hausbesitzerin sowie zwei weitere Senioren (76, 81), die gerade zu Besuch waren, vor. Die beiden Besucher erlagen wenig später ihren Verletzungen, die Hausbesitzerin wurde zwei Tage später mit lebensgefährlichen Verletzungen aufgefunden.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen die drei Männer sowie eine weitere Komplizin erhoben. Der Vorwurf: Unter anderem Mord, erpresserischer Menschenraub und besonders schwerer Raub.

Der Doppelmord von Höfen

Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 22. auf den 23. Februar 2017 in einem Einfamilienhaus in Höfen. Die drei Männer (23, 32, 43), allesamt Polen, brachen in das Anwesen ein und attackierten die drei Senioren im Haus. Die Staatsanwaltschaft spricht von "massiver Gewalteinwirkung". Nachdem sie die Hausbesitzerin sowie die beiden Besucher überwältigt hatten, entwendeten die Täter einen Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe sowie Schmuck und andere Wertgegenstände. Danach flüchteten sie und ließen die drei Schwerverletzten einfach im Haus zurück.

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Besucher, ein 81-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen und eine 76-jährige Frankfurterin, noch in der Tatnacht ihren schweren Verletzungen erlagen. Zwei Tage später wurde dann die schwerverletzte Hausbesitzerin in ihrem Anwesen gefunden – erst jetzt wurde das ganze Ausmaß der schrecklichen Tat langsam klar.

Täter sind Familienbande

Die vierte Angeklagte ist eine 49 Jahre alte Polin, die im Jahr zuvor noch als Pflegekraft bei der 76-Jährige gearbeitet hat. Ihr wird vorgeworfen, die Tat geplant zu haben. Das Verbrechen ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen die Tat einer Familienbande. Daran waren den Ermittlungen zufolge neben der zur Tatzeit 49 Jahre alten Pflegerin deren 23-jähriger Sohn und ihr 43-jähriger Bruder beteiligt. Ein ebenfalls in Polen festgenommener 32-Jähriger soll mit dem Bruder bekannt sein.

Mittlerweile sitzen alle vier Beschuldigten in Untersuchungshaft. Der Prozess könnte dann wahrscheinlich in der ersten Jahreshälfte 2018 stattfinden.

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