Diese Änderungen erwarten Sie im November in Bayern
Auch im November ändert sich wieder so einiges für die Menschen in München, Bayern und Deutschland. Die AZ informiert über die wichtigsten Neuerungen im neuen Monat.
Neu im November: Vornamen ändern dank Selbstbestimmungsgesetz
Ab dem ersten November ist es soweit: Nun kann man den Geschlechtseintrag und den Vornamen beim Standesamt ändern lassen. Grundlage ist das Selbstbestimmungsgesetz. Es soll insbesondere für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung darstellen.
Mit dem neuen Gesetz ist es möglich, die Änderungen ohne ein Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse vorzunehmen. Dafür ist jetzt nur noch eine Erklärung nötig. Die Anmeldung erfordert eine Frist von drei Monaten.
Ausweis per Post
Ab November können sogenannte hoheitliche Dokumente, wie Ausweisdokumente und Reisepässe, auf Wunsch gegen eine Gebühr per Post verschickt werden. Personalausweise müssen nicht mehr persönlich entgegengenommen werden. Das spart den Weg zum Amt. Der Service befindet sich aber noch in der Testphase.
Mehr Geld für Bankangestellte ab November
Angestellte der öffentlichen Banken erhalten ab dem ersten November mehr Gehalt. Laut der Gewerkschaft Verdi soll es insgesamt um 11,5 Prozent steigen ‒ in drei Stufen. Betroffen sind rund 60.000 Beschäftigte.
Absolutes Messerverbot
Das Sicherheitspaket, das in Teilen im November in Kraft tritt, schränkt das Waffenrecht ein. Absolutes Messerverbot gilt für Volksfeste, Sportveranstaltungen, Ausstellungen und Messen, Märkte, sowie Bus und Bahn. Die Bundesländer können ab sofort Messerverbote an Bahnhöfen verhängen.
Drohnen zum Schutz von Tieren
Auf Feldern ist ab dem 20. November der Einsatz von Drohnen erlaubt. Damit sollen Rehkitze und andere Tiere geschützt werden. Immer wieder geraten Tiere in Mähmaschinen und werden verletzt oder getötet. Durch den Einsatz von Drohnen sind sie besser erkennbar.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer
Ab November erhält jeder, der wirtschaftlich tätig ist, also Freiberufler wie auch Gesellschaften, eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die Vergabe soll bis voraussichtlich 2026 dauern. Mitgeteilt wird die Nummer, die die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden erleichtern soll, vom Bundeszentralamt für Steuern. Die Angabe ist dementsprechend nach dem 31.12.2026 verpflichtend.
Biometrische Daten zur Identifikation von Schutzsuchenden
Künftig darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Banf) biometrische Daten nutzen, um Schutzsuchende zu identifizieren. Das ist Teil des umkämpften Sicherheitspaktes, das in Teilen ab November gilt. Wer gemäß der Dublin-Regelung in einem anderen europäischen Land registriert ist und tatsächlich ausreisen könnte, erhält keine Sozialleistungen mehr in Deutschland.
Auch verlieren viele Schutzsuchende ihren Status, wenn es "nicht sittlich zwingend" ist, dass sie reisen. Das gilt nicht für Menschen aus der Ukraine. Mit Material der dpa
- Themen:
- FC Bayern München