Corona-Lockerungen: Was sich für Geimpfte und Genesene ab heute ändert

In Bayern treten am Donnerstag Erleichterungen für Geimpfte und Genesene in Kraft. Viele der Einschränkungen bei Treffen sowie den Testpflichten gelten für sie nicht mehr. Ein Überblick über die Lockerungen.
AZ/dpa |
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Wer vollständig geimpft ist, darf sich in Bayern ab Donnerstag über einige Lockerungen freuen. (Symbolbild)
Wer vollständig geimpft ist, darf sich in Bayern ab Donnerstag über einige Lockerungen freuen. (Symbolbild) © imago images/Alex Halada

München - Der Freistaat schreitet voran und gibt Geimpften und Genesenen wieder mehr Freiheiten. Bereits ab Donnerstag fallen für Menschen mit einem vollen Corona-Impfschutz oder nach einer überstandenen Corona-Erkrankung viele Einschränkungen weg.

Diese Erleichterungen sieht die geänderte Corona-Verordnung für Bayern vor:

Testpflicht: Ist etwa im Einzelhandel und für den Besuch im Museum ein Corona-Schnelltest erforderlich, fällt diese Pflicht für Geimpfte und Genesene künftig weg. Voraussetzung ist, dass Geimpfte über den vollständigen Impfschutz verfügen.

Bei Impfungen, die zwei Impfdosen vorsehen, muss die Impfreihe also abgeschlossen sein. Zudem müssen danach 14 Tage vergangen sein, um die Rechte als Geimpfter in Anspruch nehmen zu können. Genesene müssen ihre zurückliegende Infektion mit einem PCR-Testergebnis aus dieser Zeit nachweisen. Zudem muss die Infektion mindestens 28 Tage zurückliegen und es dürfen keine Symptome mehr vorliegen. Liegt der Nachweis der Infektion bereits mehr als sechs Monate zurück, wird man wiederum nicht als genesen angesehen.

Ausgangsbeschränkung: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in den sogenannten Corona-Hotspots gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Sie dürfen ab sofort auch wieder nachts aus dem Haus und dies auch ohne konkreten Grund, wie die Staatsregierung nun festlegte.

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Geimpfte und Genesene dürfen sich wieder mit mehr Menschen treffen

Kontakte: Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte zählen vollständig Geimpfte sowie Genesene künftig nicht mehr mit. Somit sind für sie auch unabhängig von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz wieder Treffen mit mehr Menschen möglich.

Quarantäne: Erleichterung sieht die geänderte Verordnung auch bei der häuslichen Quarantäne nach dem Kontakt mit nachweislich mit dem Coronavirus Infizierten vor. Diese fällt für Geimpfte und Genesene ebenfalls weg.

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5 Kommentare
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  • Sarah-Muc am 06.05.2021 14:55 Uhr / Bewertung:

    Und die Impfung soll man anhand eines Impfpasses nachweisen?? Wie vor 100 Jahren?
    Warum geht das bei uns nicht digital???? Da kommt dann das "Megaargument" was dann die
    machen, die kein Smartphone haben!!!! Ein sehr peinliches Bild das der "Industriestaat" Deutschland
    da so abgibt!!!! Vor allem auch bei der Digitalisierung bei der Bildung.

  • Ardana am 06.05.2021 17:08 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sarah-Muc

    Ich kann mag Sie sehr gut verstehen, doch überdenken Sie einmal die Situation von hochbetagten Menschen, die wirklich kein Smathphone haben, auch, weil sie es nicht bedienen können. Es muss eine andere Lösung her.

  • am 06.05.2021 13:21 Uhr / Bewertung:

    Ja aber an was kennt man einen Genesenen. Das kann ja ein jeder sagen ich hatte Corona,
    Hat der eine Bauchbinde oder ein Schild umhängen. ????????????????????????
    Wenn man schon soetwas macht, dann bitte richtig.

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