Der bayerische Fahrplan aus dem Lockdown für Gastro, Hotels, Schulen und Tourismus

A bisserl wos geht oiwei - oder etwa doch nicht? Die Staatsregierung hat für die kommenden Tage und Wochen einige erhebliche Lockerungen der Maßnahmen gegen Corona angekündigt - der große Überblick.
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Könnte ab kommenden Montag schon Wirklichkeit werden: Die tief stehende Abendsonne bringt einen vollen Masskrug im Augustinerkeller zum Leuchten.
Könnte ab kommenden Montag schon Wirklichkeit werden: Die tief stehende Abendsonne bringt einen vollen Masskrug im Augustinerkeller zum Leuchten. © imago images/Ralph Peters

München - Bayern atmet auf: Die ersten der am Dienstag von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verkündeten Lockerungen von den strikten Corona-Maßnahmen treten in Kraft. Danach geht es Schritt für Schritt weiter in allen Bereichen - immer vorausgesetzt, dass die Inzidenzen niedrig bleiben. Getreu dem urbayerischen Motto: A bisserl wos geht oiwei.

Lockerungsschritte der Corona-Maßnahmen: 

Die geplanten Schritte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Daten und die wichtigsten Fragen und Antworten:

Ab Donnerstag (6. Mai):
Weitere Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene: Menschen, die vollständig geimpft oder nachweislich von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, erhalten Freiheiten zurück. Für diese Gruppen gibt es Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen - vollständig Geimpfte und Genesene werden bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte nicht mehr mitgezählt. Also: Wenn an einem privaten Treffen nur vollständig Geimpfte und Genesene teilnehmen, gilt keine Höchstzahl mehr. Und sind auch andere Menschen dabei, so sollen Geimpfte und Genesene nicht "als weitere Person" gezählt werden.

Auch die nächtliche Ausgangssperre gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Von der Quarantänepflicht nach der Einreise sowie von der Testpflicht für den Einzelhandel sind sie bereits befreit.

Wichtig: Alles gilt erst bei vollständigem Impfschutz ab dem 15. Tag nach der verabreichten Zweitimpfung. Als Nachweis brauchen Geimpfte ihren Impfpass und Genesene einen Antikörpertest. Als genesen gilt, wer vor mindestens 28 Tagen und höchstens einem halben Jahr positiv auf das Coronavirus getestet wurde und das nachweisen kann.

Lockerungen für Gastro und Sport

Ab Montag (10. Mai):
Gastronomie, Kinos und Theater sowie Sport: Ab Montag sollen sie in Regionen mit niedrigen Inzidenz-Zahlen möglich werden: Abstecher in den Biergarten sowie Kino-, Theater- und Konzertbesuche. Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100, können dort - mit Erlaubnis des Gesundheitsministeriums - weitere Öffnungsschritte erfolgen.

Restaurants und Cafés dürfen in ihren Außenbereichen sowie Biergärten bis 22 Uhr wieder Gäste bewirten - mit negativem Corona-Test (Schnell- oder Selbsttest, der höchstens 24 Stunden alt ist, oder PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden), Terminbuchung und Maskenpflicht abseits des Sitzplatzes.

Auch Konzert- und Opernhäuser und Kinos dürfen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 100 ab Montag wieder öffnen, "mit Abstand, mit Test, mit Maske", wie Ministerpräsident Söder sagte. Der Betrieb von Autokinos ist in Bayern bereits jetzt unabhängig von der Inzidenz erlaubt, Museen und Gedenkstätten dürfen bei einem Wert unter 100 öffnen. Für Diskotheken und Clubs gibt es noch keine Perspektive.

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Auch Hobby- und Freizeitsportler in Kommunen mit niedrigen Corona-Zahlen können ab Montag wieder auf mehr Möglichkeiten hoffen: kontaktfreien Sport in Gebäuden sowie Kontaktsport unter freiem Himmel - verbunden mit einer Testpflicht.

Die Grundschulen: Ab 10. Mai dürfen wieder mehr junge Schüler in die Schulen: Für die Grundschulklassen 1 bis 3 gibt es ab dann wechselweise Präsenz- und Distanzunterricht bis zu einem regionalen Inzidenzwert von 165. Bisher lag der Grenzwert bei 100, obwohl die sogenannte Bundes-Notbremse den höheren Grenzwert vorsieht. Die Anpassung in Bayern gilt auch für die 5. und 6. Klassen der Förderschulen. Schon bisher waren Abschlussklassen sowie Elft- und Viertklässler auch bei einem Inzidenzwert über 100 im Wechselunterricht - dabei bleibt es. Alle anderen Stufen müssen bei höheren Corona-Zahlen weiter zu Hause lernen.

Körpernahe Dienstleistungen: Sogenannte körpernahe Dienstleistungen sind mit Testpflicht und gebuchtem Termin bei einem Inzidenzwert unter 100 wieder erlaubt - also Besuche von Kosmetikstudios. Das gilt auch für Hundeschulen. Zu den Auflagen gehören auch FFP2-Maskenpflicht und Hygienekonzept.

Lockerungen für Tourismusbranche

Ab 21. Mai:
Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze: Einen Tag vor Beginn der Pfingstferien soll Urlaub in Bayern möglich werden: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100 sollen Hotels, Ferienwohnungen sowie Campingplätze wieder Gäste empfangen dürfen. Diese Öffnungen sollen mit strengen Auflagen verbunden sein - Terminvereinbarungen, Corona-Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen. Vollständig Geimpfte sollen ohne Testpflicht Urlaub machen können.

Möglicherweise werden bis 21. Mai auch noch weitere Lockerungen für die Tourismus- und Freizeitbranche auf den Weg gebracht. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sprach von Perspektiven für "den Bereich der Freizeiteinrichtungen, von der Seilbahn bis zum Reisebus". Beschlüsse dazu stehen allerdings noch aus.

Ab 7. Juni:
Ausgangssperre: An der nächtlichen Ausgangssperre in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 soll sich bis Anfang Juni nichts ändern: Von 22 bis 5 Uhr darf die Wohnung nur aus wenigen, genau definierten Gründen verlassen werden. Für die Zeit ab 7. Juni ist laut Söder vereinbart, die "Erleichterung des Bundes aufzunehmen". Das bedeutet: Spaziergänge oder Joggen wären dann bis 24 Uhr möglich.

Weiterführende Schulen: Die meisten Schüler ab der Klasse 5 müssen sich noch gedulden: Bis zu den Pfingstferien bleibt es für weiterführende Schulen beim strengeren Inzidenzwert 100, ab dem alle mit Ausnahme von Elft- und Abschlussklassen zu Hause lernen müssen. Nach den Ferien dürfte sich das ändern. Dann soll auch für weiterführende Schulen der Grenzwert 165 gelten.

Laienmusik und Amateurtheater: Einen Termin für Proben oder gar Aufführungen gibt es bisher zwar nicht. Bereits nächste Woche aber sollen Kunst- und Gesundheitsministerium dem Kabinett ein Konzept für Auftritts- und Probenmöglichkeiten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 100 vorlegen.

Fitnessstudios: Wer auf eine Rückkehr hofft, muss sich noch gedulden. "Bei Fitnessstudios gibt es noch keine Bewegung", sagte Söder. Voraussetzungen für eine Öffnung sind weiter sinkende Corona-Zahlen: Es werde "alles, wenn es so weitergeht, seinen Gang gehen".

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  • Ludwig aus Bayern am 06.05.2021 11:15 Uhr / Bewertung:

    Ja nicht die Geimpften testen. So vermeidet man Zahlen, die beweisen könnten, dass Impfen nicht vor Übertragung schützt.
    Aber überall nach dem Impfpass fragen.
    So bekommt man
    * Impfzwang
    * Ausweiszwang allerorten

    durch die Hintertür. Und Big Pharma jubelt über Milliardengeschäfte auf Kosten der Gesundheitssysteme. COVID-20, 21, 22, 23, ...

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