"Bürokratiewahnsinn": Karwendel-Gaststätte fehlt Lizenz zum Schnapsausschank
Wer würde sich daran stören, dass auf 2.244 Metern Höhe in der Gaststätte an der Bergstation der Karwendelbahn Bier und Schnaps produziert und ausgeschenkt werden? Im Fall des beliebten Ausflugsziels in Mittenwald bei Garmisch lautet die Antwort: das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Der Betreiber der Karwendelbahn fühlt sich davon gegängelt.
Eröffnungsumtrunk ohne Genehmigung?
In der Woche vor Weihnachten hat die Karwendelbahn AG Brauerei und Brennerei auf der Bergstation der Seilbahn eröffnet. Dabei flossen rund 2.500 Liter Bier und Schnaps – und das, obwohl es bisher keine Baugenehmigung gibt. Für das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ein klarer Verstoß. Der festliche Umtrunk auf der Bergstation fand ohne "gründliche rechtliche Genehmigung" statt, so der Pressesprecher des Landratsamts Stephan Scharf.
Schon 2021 wurde dort oben eine Destille installiert – auch das ohne Baugenehmigung. Nun, ein Jahr später, gibt es wieder Unstimmigkeiten um die Brauerei und Brennerei. Ein Antrag zu An- und Umbauten an der Bergstation liegt der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt seit Oktober 2021 zur Prüfung vor. Allerdings fehlen die vom Bauherren erforderlichen Unterlagen, teilte Scharf mit.
Brauerei und Brennerei sind "Sonderbau"
Der Bauantrag muss dabei durch viele behördliche Instanzen gehen. Der Bürgermeister der Gemeinde Mittenwald Enrico Corongiu (SPD) sieht in der Gaststätte an der Bergstation selbst eine zulässige Errichtung, da die "Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist". Die Marktgemeinde stimmte dem auch zu. Nachdem es sich bei der Brauerei und Brennerei allerdings um einen Sonderbau handele, so Corongiu, müsse dieser von den entsprechenden Zuständigkeitsbereichen sorgfältig geprüft werden.

Den Vorstandsvorsitzenden der Karwendelbahn AG, Wolfgang Reich, stört das langatmige Prozedere, wie er der AZ sagt. Er spricht von "Bürokratiewahnsinn". Reich sagt, nicht das Landratsamt ist für die Genehmigung zuständig, sondern die Regierung von Oberbayern. Die wiederum weist das zurück und spielt den Ball zurück an das Landratsamt. So richtig zuständig, scheint es, will keiner sein.
Prüfungsverfahren laufen noch
Die Regierung von Oberbayern fungiere im Verfahren als technische Aufsichtsbehörde der Seilbahnen (TAB), die den Brandschutz sicherstellt, so ein Sprecher. Da die Bergstation im Naturschutzgebiet liegt, sei auch zu prüfen, ob entsprechende Umbauten geduldet sind. Dafür wiederum sieht sich die Regierung von Oberbayern zuständig. Sie untersuche, "ob eine Befreiung von den Verboten des Naturschutzgebietes erteilt werden kann", so der Sprecher weiter. Dies sei noch nicht abgeschlossen.
Reich sieht sich durch die "ausgearteten und übertriebenen Vorschriften" in seinem Projekt blockiert. "Wir vertreten die Auffassung, dass wir für den Betrieb einer Brennerei und Brauerei keinerlei Betriebserlaubnis benötigen", so Reich.
Wolfgang Reich sieht keine Probleme
Die Brauerei sei für ihn eine Art Weiterentwicklungsprojekt. Für den Vorstandsvorsitzenden ist nun der entscheidende Schritt, "den Antrag endlich zu bearbeiten und entsprechend die Baugenehmigung, gegebenenfalls auch unter Auflagen, zu erteilen". Für Reich geht es "den Bürokraten in ihren Amtsstuben" nur noch darum, die Bürger in ihren Bestrebungen zu "schikanieren und zu drangsalieren".
Für ihn steht fest: In der Bergstation der Karwendelbahn AG gibt es schlicht nichts zu beanstanden. Ob es dennoch jemals ein Beamter oder Baukontrolleur auf die Bergstation schafft, um der Sache auf den Grund zu gehen, bleibt abzuwarten. Leicht dürfte der- oder diejenige es nicht haben, denn: Zwar dürfen Baukontrolleure die Bergstation betreten - für die Gondeln der Karwendelbahn haben sie aber Hausverbot.
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