Bienen-Begehren: Welche Landkreise liegen vorne?
München - Das Volksbegehren Artenvielfalt war schon vorzeitig am Ziel: Schon deutlich vor Ende der Eintragungsfrist am Mittwochabend hatten sich mehr als zehn Prozent aller Wahlberechtigten – über eine Million Menschen – in Unterschriftenlisten eingetragen. Am Donnerstag veröffentlichte der Landeswahlleiter die offiziellen Zahlen. Was das Ergebnis bedeutet – und wie es nun weitergeht:
Die offiziellen Zahlen
Am Volksbegehren zum Schutz der Artenvielfalt in Bayern haben sich nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis 18,4 Prozent aller Wahlberechtigten beteiligt - das ist ein neuer Rekord. 1.745.383 von 9.494.510 Stimmberechtigten haben demnach für das Begehren unterschrieben. Nach den Zahlen, die der Landeswahlleiter am Donnerstag im Internet veröffentlichte, wurde nicht nur die entscheidende Zehn-Prozent-Hürde deutlich übersprungen, sondern auch die höchste Beteiligung an einem Volksbegehren in der bayerischen Geschichte registriert.
Seit dem zweiten Weltkrieg gab es insgesamt 21 Aufrufe in Bayern sich an einem Volksbegehren für eine Gesetzesinitiative zu beteiligen. Prozentual die meisten Unterstützer hatte bis dato ein Volksbegehren zur Reform des Schulartikels in der bayerischen Verfassung gehabt: Im Jahr 1967 unterschrieben hierfür 17,2 der Wahlberechtigten in den bayerischen Rathäusern. 14,3 Prozent beteiligten sich 2013 an einem Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren. Auch beim emotional geführten Volksbegehren zum strengeren Rauchverbot 2009 trugen sich weit mehr als die erforderlichen zehn Prozent ein: 13,9 Prozent unterschrieben für die Gesetzesinitiative.
Beteiligung in den Landkreisen
Das Volksbegehren zum Schutz der Artenvielfalt in Bayern war im Münchner Umland am erfolgreichsten. Nach den Zahlen, die der Landeswahlleiter am Donnerstag im Internet veröffentlichte, war die Beteiligung mit 27,7 Prozent in Starnberg bayernweit am höchsten. Dicht gefolgt von Fürstenfeldbruck (25,7 Prozent) und dem Landkreis München (26,5 Prozent). Auch in Fürth unterschrieb mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten für den Schutz der Artenvielfalt.
Die geringste Zustimmung erfuhr das Volksbegehren mit 10,7 Prozent in der kreisfreien Stadt Hof. Bei einer bayernweiten Beteiligung von 18,4 Prozent lockte das Volksbegehren auch in Freyung-Grafenau (11,4 Prozent) und Deggendorf (11,7 Prozent) relativ wenige Wahlberechtigte in die Rathäuser. Die erfolgreichsten Regierungsbezirke waren Mittelfranken und Oberbayern: Wie es am Donnerstag hieß, unterschrieben in beiden Bezirken mehr als 20 Prozent (20,6 Prozent; 20,3 Prozent) der Wahlberechtigten das Volksbegehren. Schlusslicht war mit rund 14 Prozent Niederbayern.
Und wie geht es jetzt weiter?
Nun ist der Landtag am Zug. Der hat mehrere Möglichkeiten: Entweder er nimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an. Oder er lehnt ihn einfach ab – dann darf die Bevölkerung bei einem Volksentscheid darüber abstimmen. Oder der Landtag stellt dem Volksbegehren einen eigenen Gesetzentwurf entgegen – dann werden bei einem Volksentscheid beide Gesetzentwürfe zur Abstimmung gestellt.
Welche Möglichkeit ist die wahrscheinlichste?
Die dritte. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat schon auf den großen Erfolg des Volksbegehrens reagiert und einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt. Den will er möglichst im Konsens vorlegen. Er hat dazu eigens einen Runden Tisch mit den Initiatoren, mit Umwelt- und Naturschutzverbänden, aber auch dem Bauernverband angekündigt. Der soll nun schon in der kommenden Woche erstmals stattfinden, am 20. Februar. Es läuft also alles auf einen Volksentscheid zu, bei dem dann zwei verschiedene Gesetzentwürfe zur Abstimmung stehen.
Wann wird der Volksentscheid sein?
Voraussichtlich nach den Sommerferien. Denn es gibt gewisse Fristen: Erst muss der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis feststellen – das wird wohl im März sein. Danach muss der Ministerpräsident das Volksbegehren mitsamt einer Stellungnahme der Staatsregierung innerhalb von vier Wochen dem Landtag zuleiten – der dieses dann innerhalb von drei Monaten behandeln und sich für einen der genannten Wege entscheiden muss. Der Volksentscheid muss dann innerhalb von drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss stattfinden.
Worum geht es inhaltlich genau?
Die Initiatoren, darunter die ÖDP, wollen mehrere Änderungen im bayerischen Naturschutzgesetz durchsetzen. Beispielsweise sollen Biotope besser vernetzt, Uferrandstreifen stärker geschützt und der ökologische Anbau im Freistaat gezielt ausgebaut werden: Von 2030 an sollen mindestens 30 Prozent der Anbauflächen in Bayern ökologisch bewirtschaftet werden – zuletzt waren es laut Agrarministerium noch rund zehn Prozent.
Warum lehnen Kritiker, CSU und Freie Wähler das Volksbegehren ab?
Das deutlichste Nein zum Volksbegehren kommt vom Bauernverband, der ein "Bauernbashing" beklagte. Besonders in der Kritik stehen die geforderten Mindestflächen für den ökologischen Anbau – weil die Nachfrage nach Bio-Artikeln nicht so hoch sei und den Landwirten finanzielle Zuschüsse verloren zu gehen drohten. Söder gab deshalb zuletzt schon als Motto aus: "Rettet die Bienen und die Bauern."
Ist ein Kompromiss denkbar, etwa an Söders Rundem Tisch?
Schwer vorherzusagen. Söder ist nach dem Erfolg des Volksbegehrens unter Druck. Gibt es keinen Konsens, können die Initiatoren des Volksbegehrens bei ihrem Gesetzentwurf bleiben und darauf hoffen, den Volksentscheid zu gewinnen. Söder wird also, wie er es schon nannte, einen "größeren Wurf" vorlegen müssen, wenn er die Initiatoren auf seine Seite ziehen will. Die aber sehen ihren Gesetzentwurf als Mindestforderung.
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