Bayern und Deutschland: Das ändert sich ab Juli

Die AZ fasst die wichtigsten Änderungen für Juli 2024 zusammen – unter anderem sind Mieter, Bahn-Kunden und Frauen ab 70 betroffen.
AZ/dpa |
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Zum 1. Juli kommt das Aus für das Nebenkostenprivileg. (Symbolbild)
Zum 1. Juli kommt das Aus für das Nebenkostenprivileg. (Symbolbild) © IMAGO/Piero Nigro

München - Zum 1. Juli 2024 kommen wieder einige Änderungen auf die Menschen in München, Bayern und Deutschland zu. Die AZ liefert einen Überblick, worauf Sie sich einstellen müssen.

Änderungen im Juli 2024

Das ändert sich für Cannabis-Clubs ab dem 1. Juli

Ab dem 1. Juli dürfen Cannabis-Clubs die Droge gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist jedoch nicht erlaubt. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben und nicht verkaufen.

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Blackbox auch im Auto Pflicht

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie bei der Blackbox in Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.

Laut der Unfallversicherung "DA direkt" sei "die Zahl der im Straßenverkehr verletzten und getöteten Personen in ganz Europa sehr hoch". Die Europäische Union (EU) wolle dem mit der Verordnung 2019/2144 gegensteuern. 

Mehr Rente ab dem 1. Juli

Rentner und Rentnerinnen in Deutschland erhalten zum 1. Juli 4,57 Prozent mehr Rente. Das betrifft etwa 21 Millionen Menschen in Deutschland. Außerdem gehen die Renten in Ost und West erstmals in gleichem Ausmaß in die Höhe.

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Ab Juli sollen zudem rund drei Millionen Menschen einen kräftigen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente bekommen: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.

Brustkrebs-Früherkennung

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli.

Derzeit haben Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening. Aufgrund neuer Empfehlungen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die obere Altersgrenze angehoben und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entsprechend geändert, so Berichte der "Praxis Nachrichten". Grundlage für diesen Beschluss seien Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des Bundesamts für Strahlenschutz, beide in Übereinstimmung mit Empfehlungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rats.

Mautpflicht ab dem 1. Juli auch für kleine Transporter

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Bisher griff die Mautpflicht ab 7,5 Tonnen. 

Bundestagsgehälter steigen ab dem 1. Juli

Für die 734 Abgeordneten im Bundestag gibt es mehr Geld: Zum 1. Juli steigen die Diäten um 6 Prozent. Die Abgeordnetenentschädigung steigt dann um 635,50 auf 11.227,20 Euro im Monat. 

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Kabel-TV: Das ändert sich für Mieter

Ab dem 1. Juli werden die Gebühren für Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet. Bisher wurde der Kabel-TV-Anschluss im Rahmen des Mietverhältnisses bereitgestellt. Die Gebührenumlage für Kabel-TV über die Mietnebenkosten hat die Bundesregierung mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) jedoch abgeschafft. Das neue Gesetzt tritt zum 1. Juli in Kraft. Um weiterhin Kabel-TV nutzen können, muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. 

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Deckel drauf: Diese neue Regelung gilt für Einwegverpackungen

Einige Hersteller haben es bereits umgesetzt, ab dem 3. Juli ist es Pflicht: Die Deckel von Einwegflaschen und Milchkartons müssen fest mit der Verpackung verbunden sein. Die Regelung gilt bei Einweg-Getränkeverpackungen, die ganz oder teilweise aus Plastik bestehen und unter drei Liter Volumen haben. Dadurch soll die Umweltverschmutzung durch lose Deckel verringert werden. 

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24 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Sarah-Muc am 01.07.2024 10:22 Uhr / Bewertung:

    Die "armen Boomer" - und verdient haben sie nix? Nur finanziert? Und so ist es nunmal im Leben, wenn etwas "ausgedient" hat, wird es ersetzt! Punkt!

  • Himbeer-Toni am 01.07.2024 11:34 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sarah-Muc

    Sie sollten sich solch verächtliche Kommentare einfach sparen. Warten Sie es ab bis Sie einmal ersetzt werden und solche Kommentare über ihre Generation lesen müssen.

  • am 25.06.2024 08:12 Uhr / Bewertung:

    Nur zur Erinnerung: die „Boomer“ haben all das finanziert, was die „Generation Z“ jetzt „grün“ abwrackt.

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