Auch in Bad Wiessee sollen Zweitwohnungen begrenzt werden

Bad Wiessee - Es könnte eng werden für Betuchte, die ihr Vermögen mit Betongold versilbern wollen. Nach Kreuth und Rottach-Egern will auch Bad Wiessee den Zweitwohnsitzlern den Hahn zudrehen. Das letzte Wort aber haben Juristen und der Bayerische Gemeindetag.
Wiessee habe bereits eine Fremdenverkehrssatzung, in deren Bereich es nicht erlaubt sei, ohne Zustimmung des Gemeinderats in Teilungserklärungen Eigentumswohnungen zu ermöglichen, sagte Bürgermeister Peter Höß unlängst im Gemeinderat.
Bad Wiessee: Satzung gilt seit 2003
Diese Satzung gelte seit September 2003. "Aber sie ist wegen der aktuellen Entwicklungen zu überarbeiten und in Abstimmung mit Juristen und dem Gemeindetag zu ergänzen. In ihr sollte dann erreicht werden, "dass in diesen Bereichen keine Zweitwohnungen mehr gebildet werden können", empfahl Höß.
Grundlage dafür war ein Antrag seiner Freien Wählergemeinschaft Wiesseer Block. Die Verwaltung werde analog der Satzung in Kreuth beauftragt, eine entsprechende auch für den Gemeinderat in Bad Wiessee vorzubereiten.
Diese Satzung sollte talweit in allen Gemeinden diskutiert und abgestimmt werden. Der Bayerische Gemeindetag habe diese Satzungen geprüft, so die Antragsteller. Somit seien jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben, diese umsetzen zu können.
So war das Leben am Tegernsee vor über 100 Jahren
Schwierige Entwicklung für Einheimische
Mit diesem Schritt würde es den Bauträgern an den Kragen gehen. Denn es wäre für sie "uninteressanter, in Wiessee künftig Baugrundstücke zu erwerben und Eigentumswohnungen zu bauen und zu verkaufen", interpretierte Höß den Antrag. Ziel dieser Bauträger sei es "ganz häufig (...) eine Geldanlage am Tegernsee zu schaffen, die dauernd steigt".
Wenn aber diese Möglichkeit von Zweitwohnungen ausgeschlossen werde, müsste laut Höß die Nachfrage deutlich geringer werden. Damit könne der für Einheimische schwierigen Entwicklung Einhalt geboten werden.
Satzung muss noch genauer ausgearbeitet werden
Vehement abgelehnt wurde der Antrag zunächst von Thomas Erler (CSU). Er störe sich an dem Passus, "dass es keine Möglichkeit mehr geben soll, Zweitwohnsitze zu erwerben". Wenn dies 1990 gegolten hätte, erinnerte Erler an seine Vita, "dann wäre ich nicht in Bad Wiessee".
Damals habe er seine Wohnung als Zweitwohnung gekauft, weil er im Hessischen wirkte und noch 20 Jahre zu arbeiten hatte. Ziel sei es für ihn als gebürtiger Wiesseer gewesen, als Rentner hier wieder zu leben.
Was diese neue Satzung für seinen Sohn bedeute, der nicht hier lebe, aber irgendwann die Wohnung einmal erbe, wollte Erler wissen. Höß sagte: "Die bisherigen Zweitwohnungsbesitzer haben Bestandsschutz". Dennoch müsse diese Satzung für Neuzuzüge, für die bereits eine Wohnung vorhanden ist, noch genauer ausgearbeitet werden.
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