Pokal-Posse: Nach Schiedsgericht urteilt auch OLG gegen Türkgücü

Auch das Oberlandesgericht München hat in der Pokal-Posse gegen Türkgücü München entschieden. Einem Erstrunden-Duell zwischen dem 1. FC Schweinfurt und dem FC Schalke 04 steht damit nichts mehr im Wege.
AZ/dpa |
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Max Kothny, Geschäftsführer von Türkgücü München.
Max Kothny, Geschäftsführer von Türkgücü München. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Kurz nach dem Sport-Schiedsgericht hat auch das Oberlandesgericht München (OLG) im Streit um die Teilnahme am DFB-Pokal gegen den Drittligist Türkgücü München entschieden. In der Causa wurde somit ein Urteil des Landgerichts München, nach dem Türkgücü noch Chancen auf eine Nominierung zum Pokal hatte, revidiert.

Schweinfurt im DFB-Pokal gegen Schalke 04

Damit steht der Partie von Schalke 04 am Dienstag gegen den 1. FC Schweinfurt als Vertreter des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) nichts mehr im Wege.

Der BFV hatte die Schweinfurter für den DFB-Pokal gemeldet, wogegen Türkgücü vorging und mit einer Einstweiligen Verfügung im September die kurzfristige Verschiebung des Schalke-Spiels erzwang. Türkgücü will selbst zur Partie antreten. Nach einer mündlichen Verhandlung forderte das Landgericht München den BFV auf, seine Statuten zu überarbeiten und die Nominierung nochmal neu auszusprechen. Der Verband aber rief das OLG an, das nun zu seinen Gunsten urteilte.

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Türkgücü erwägt Schadenersatz

Hintergrund dieser Entscheidung war ein parallel laufendes Verfahren vor dem BFV-Schiedsgericht, also in der Sportgerichtsbarkeit. Diese Richter kamen Anfang der Woche zu dem Schluss, dass die Meldung von Schweinfurt rechtens sei. Dass die Sache überhaupt vor dem Schiedsgericht verhandelt werden durfte, hatte das Bayerische Oberste Landesgericht bekräftigt – also ein viertes involviertes Gericht.

Das OLG München erkannte nun, dass die Entscheidung des Landgerichts jener des Schiedsgerichts "zuwiderläuft" und deshalb "keinen Bestand haben wird", wie am Freitag veröffentlicht wurde. Türkgücü kritisiert diese Urteile und erwägt laut Geschäftsführer Max Kothny, in höheren Instanzen wie dem BGH Schadenersatz zu fordern.

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2 Kommentare
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  • am 30.10.2020 16:47 Uhr / Bewertung:

    Da geht es ja wie beim Günduan zu. Ein Urteil muß anerkannt werden - oder man muß die Folgen dieser Einstellung tragen. Allein die Kosten dürften sich in Höhe von 2 Spielergehältern bewegen.

  • köterhalsband am 30.10.2020 15:37 Uhr / Bewertung:

    Je mehr Geld sie durch aussichtslose Gerichtsverfahren verlieren desto besser.

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