TSV 1860 München: Verwaltungsrat lehnt Kündigung mit Ismaik ab

Wie die AZ erfährt, rät der Verwaltungsrat der Löwen dem Präsidium des TSV 1860 dringend von einer Kündigung des Kooperationsvertrages mit Investor Hasan Ismaik ab. Demnach stünde ein entsprechender Schritt der Sanierung der KGaA im Weg. Dennoch bleibt langfristiges Ziel, nicht mehr mit dem Jordanier zusammenzuarbeiten.
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Seit 2011 Mehrheitseigner des TSV 1860: Hasan Ismaik.
imago/Sven Simon Seit 2011 Mehrheitseigner des TSV 1860: Hasan Ismaik.

Wie die AZ erfährt, rät der Verwaltungsrat der Löwen dem Präsidium des TSV 1860 dringend von einer Kündigung des Kooperationsvertrages mit Investor Hasan Ismaik ab.

München - Demnach stünde ein entsprechender Schritt der Sanierung der KGaA im Weg. Dennoch bleibt langfristiges Ziel, nicht mehr mit dem Jordanier zusammenzuarbeiten. Am Freitagabend hatten das Kontrollorgan und das Präsidium rund um Oberlöwe Robert Reisinger circa fünf Stunden lang zusammen gesessen und über den Kooperationsvertrag mit dem Unternehmer gesprochen.

1860-Verwaltungsrat gegen Kündigung mit Ismaik

Vor- und Nachteile einer Kündigung waren gegeneinander abgewogen worden. Am Ende kam der Verwaltungsrat zu dem Entschluss, dem Präsidium von einer Kündigung des Kontraktes abzuraten, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Dies erfuhr die AZ am Montagmittag exklusiv. Hintergrund ist die Sanierung der KGaA, die derzeit unter (Noch-) Geschäftsführer Markus Fauser läuft.

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Zur Einordnung: Mehrheitseigner Ismaik kann nach wie vor einen Teil seiner Darlehen unmittelbar auf fällig stellen. Damit wäre die KGaA, allen Bestrebungen zum Trotz, auf einen Schlag zahlungsunfähig. Ein weiteres Argument gegen die Kündigung war demnach, den einstigen Geldgeber nicht zu verärgern und damit gegebenenfalls den anvisierten Aufstieg in die Dritte Liga zu gefährden.

Ismaik hätte an Jedermann verkaufen können

Hätte Ismaik ferner eine Kündigung des Kooperationsvertrage nicht angefochten und akzeptiert, hätte er seine Anteile (49 Prozent stimmberechtigt) ohne Veto des Vereins, der 51 Prozent der stimmberechtigten Aktien hält, an Jedermann veräußern können. Auch das wollte der e.V. demnach unbedingt verhindern.

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Auf der Mitgliederversammlung am 23. Juli hatten die noch verbliebenen Mitglieder nach einer Marathonsitzung für den Antrag gestimmt, das Präsidium mit einer Kündigung zu beauftragen. In besagtem Antrag von 1860-Mitglied Ulla Hoppen stand jedoch ebenfalls drin, dass dies nur unter vorhergehender Prüfung der Auswirkungen durch den Verwaltungsrat geschehen könne.

Bei der Übereinkunft handelt es sich indes nur um einen Vorschlag des Verwaltungsrates, der für das Präsidium nicht bindend ist. Das Präsidium hatte wiederum bereits auf der Mitgliederversammlung gegen den Antrag gestimmt und nie einen Zweifel daran gelassen, gegen eine Kündigung des Vertrages zu sein - vorerst.


Verwaltungsrat und Präsidium - Stellungnahme zum Ismaik-Vertrag

Das Präsidium und der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. haben in einer Sitzung am 15. Dezember 2017 gemeinsam beschlossen, die von der Mitgliederversammlung des Vereins am 23. Juli 2017 beauftragte Kündigung des bestehenden Kooperationsvertrags mit HAM International Ltd., der Beteiligungsgesellschaft von Investor Hasan Ismaik, nicht innerhalb von sechs Monaten auszusprechen.

Im Kooperationsvertrag sind die Grundsätze für die Zusammenarbeit der Gesellschafter und ihre Rechte und Pflichten geregelt. Der Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. Juli 2017 zur Kündigung des Kooperationsvertrags erfolgte unter dem Vorbehalt „nach Zustimmung des Verwaltungsrats“. Die Gremien des TSV München von 1860 e.V. haben ein juristisches Gutachten eingeholt, um eine seriöse Chancen-Risiko-Analyse vornehmen zu können.

Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Pro und Contra gelangen das Präsidium und der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. gemeinsam zur Ansicht, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Umsetzung des Mitgliederbeschlusses eine Schmälerung der Handlungsmöglichkeiten und der Rechtspositionen des Vereins nach sich ziehen würde.

Das vom Verein beauftragte juristische Gutachten reicht über die unmittelbare Fragestellung zur Kündigung des Kooperationsvertrags hinaus und leistet den Gremien auch für die Zukunft in Gesellschafterfragen unverzichtbare Dienste. Die in Teilen der Presse geäußerte Vermutung hinsichtlich der Kosten ist absurd. Das Präsidium pflegt einen sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Vereinsvermögen. Der Aufwand beläuft sich auf einen sehr niedrigen fünfstelligen Betrag.

Gezeichnet ist die Stellungnahme vom Verwaltungsratschef Dr. Markus Drees und von Präsident Robert Reisinger.

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