TSV 1860 München: 50+1? Reisinger: Ismaik hatte sich dazu verpflichtet

Oberlöwe Robert Reisinger schildert in einem Interview, dass sich Hasan Ismaik durch den Kooperationsvertrag mit dem e.V. einst mit den Satzungen von DFB und DFL einverstanden erklärt hätte. Und demnach auch mit der 50+1-Regel, gegen die er klagt.
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Gegner in derselben KGaA: Investor Hasan Ismaik (l.) sowie 1860-Präsident Robert Reisinger (m.) und dessen Vize Hans Sitzberger, die den Verein als zweiten Gesellschafter vertreten.
Augenklick, AZ-Montage Gegner in derselben KGaA: Investor Hasan Ismaik (l.) sowie 1860-Präsident Robert Reisinger (m.) und dessen Vize Hans Sitzberger, die den Verein als zweiten Gesellschafter vertreten.

Wie geht es weiter im Gesellschafter-Clinch beim TSV 1860? Oberlöwe Robert Reisinger schildert nun in einem Interview, dass sich Mehrheitseigner Hasan Ismaik durch den Kooperationsvertrag mit dem e.V. einst mit den Satzungen von DFB und DFL einverstanden erklärt hätte. Und demnach auch mit der 50+1-Regel, gegen die der Jordanier klagt.

München - Das Warten geht weiter. Das Bundeskartellamt will noch in diesem Jahr entscheiden, ob es ein Verfahren wegen der Klage von Hasan Ismaik gegen die 50+1-Regel von DFB und DFL eröffnet. Der Investor des TSV 1860, der 49 Prozent der stimmberechtigten und 60 Prozent der Aktien der KGaA insgesamt hält, will die Regel anfechten.

1860-Präsidium um Reisinger hatte gewarnt

50+1 besagt vereinfacht, dass ein Mehrheitseigner nicht mehr als 49 Prozent von einem Profi-Fußballklub in Deutschland besitzen darf. Dadurch sollen Investments grundsätzlich ermöglicht werden, die Vereine aber nicht mehrheitsfähig von Wohl und Weh einzelner Geldgeber abhängen.

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Pikant: Auf der Mitgliederversammlung im Sommer hatte der Verein auf Antrag von Mitglied Ulla Hoppen hin beschlossen, den Kooperationsvertrag mit dem Jordanier bis Ende Februar aufzukündigen. Zumindest, darauf hinzuarbeiten und eine Kündigung zu prüfen. Das Präsidium um Oberlöwe Robert Reisinger und dessen Stellvertreter Hans Sitzberger sowie Heinz Schmidt hatte eindringlich vor diesem Schritt gewarnt – vergeblich. Der Kooperationsvertrag klärt Rechte und Pflichten zwischen den beiden Gesellschaftern, ergo, zwischen Ismaik und dem Verein.

Hat Ismaik gegen den Kooperationsvertrag verstoßen?

Ob es zur Aufkündigung kommt, ist derzeit offen. In einem Interview schilderte Reisinger nun zumindest, dass Ismaik mit seiner Klage gegen 50+1 wohl gegen Vereinbarungen aus dem Kooperationsvertrag verstoßen habe.

"Unser Mitgesellschafter hat sich im Rahmen des Kooperationsvertrages zur Einhaltung der Satzungen und Ordnungen des DFB und der DFL verpflichtet", erklärte der Unternehmensberater im Leser-Interview mit dem Wochenanzeiger auf die Frage hin, ob es Ismaik gemäß Kooperationsvertrag verboten sei, gegen die 50+1-Regel vorzugehen. Wer zwischen den Zeilen liest, erkennt, dass ein Vertragsverstoß des Mehrheitseigners nicht ausgeschlossen wird.

Reisinger erklärte ferner, dass es schwer sei, mit dem Mitgesellschafter direkt Kontakt aufzunehmen. "So eigenartig das klingen mag", erzählte er. "Wir sind als Gesellschafter aber stets in persönlichem Kontakt mit seinen Beratern und Vertretern. Es steht jedem Gesellschafter frei, sich von wem auch immer in Gesprächen vertreten zu lassen."

Reisinger lehnt Mithilfe von Ismaik nicht ab

Übrigens: Eine weitere Frage lautete, ob eine Lizenzierung für die Dritte Liga auch ohne Mithilfe von Ismaik sei. "Für die KGaA existiert ein testierter Wirtschaftsplan für zwei Jahre, den Geschäftsführer Markus Fauser aufgestellt hat. Dieser schließt einen möglichen Aufstieg in die Dritte Liga ausdrücklich ein" erklärte Reisinger. Er freue sich aber "über jede Form des Sponsorings. Wenn sich in der Richtung Möglichkeiten ergeben die Mittel zu erhöhen – sehr gern!"

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