Pyro-Choreo der 1860-Ultras: Geldstrafe für die Löwen

Nach den Pyro-Vorfällen beim Spiel des TSV 1860 gegen den Karlsruher SC müssen die Löwen eine Geldstrafe von über 4.000 Euro zahlen.
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Mit Tennisbällen und Fake-Geldscheinen machten die Löwen-Fans ihrem Unmut im Spiel gegen die Würzburger Kickers Luft.
Mit Tennisbällen und Fake-Geldscheinen machten die Löwen-Fans ihrem Unmut im Spiel gegen die Würzburger Kickers Luft. © sampics/Augenklick

Frankfurt/Main/München - Wieder einmal muss der TSV 1860 wegen einiger weniger Anhänger eine Geldstrafe zahlen. Diesmal hat das DFB-Sportgericht die Löwen zu einer Zahlung von 4.200 Euro verdonnert!

Die Sechzger müssen zahlen, weil Ultras beim Auswärtsspiel gegen den Karlsruher SC Ende November (2:3) eine martialische Pyro-Choreo im Gästeblock entfacht haben. Vor dem Anpfiff und in der 60. Minute des Spiels wurden dem DFB zufolge mindestens zwölf Bengalos gezündet.

Chef der Liga: Löwen-Ultras mit martialischer Pyro-Choreo

Immer wieder Geldstrafen für den TSV 1860

Es ist nicht das erste Mal, dass 1860 wegen der eigenen Fans eine Geldstrafe zahlen muss: So gab es beispielsweise auch während des Heimspiels gegen Halle am 10. November Probleme – damals waren jedoch "nur" 600 Euro fällig. Ende Oktober des vergangenen Jahres mussten die Löwen insgesamt 3.200 Euro zahlen, weil Anhänger in zwei Drittliga-Spielen Gegenstände aufs Spielfeld geworfen haben.

Mit Tennisbällen und Fake-Geldscheinen machten die Löwen-Fans ihrem Unmut im Spiel gegen die Würzburger Kickers Luft.
Mit Tennisbällen und Fake-Geldscheinen machten die Löwen-Fans ihrem Unmut im Spiel gegen die Würzburger Kickers Luft. © sampics/Augenklick

Geldstrafe auch für den 1. FC Köln

Auch der 1. FC Köln ist vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe belegt worden. Der Verein muss wegen zwei Fällen insgesamt 7.500 Euro zahlen. Vor Beginn des Zweitligaspiels bei Jahn Regensburg am 7. Dezember hatten Kölner Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus flogen in der 55. Minute aus dem Kölner Zuschauerblock drei Becher in Richtung Spielfeld.

Die Urteile sind rechtskräftig.

Lesen Sie auch: Nach Moll-Verletzung - TSV 1860 bangt um zwei weitere Löwen

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