Nach zehn Jahren: Gericht spricht Löwenfans Entschädigung zu

München/Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen einer unzureichenden Untersuchung von Zusammenstößen zwischen Polizisten und Fans des TSV 1860 München verurteilt. Den beiden Klägern sprach er am Donnerstag in Straßburg eine Entschädigung von jeweils 2.000 Euro zu. (Az.: 47274/15).
Worum ging es in dem Fall? Rund um das Amateur-Derby im Dezember 2007 ging es heiß her. Schon vor dem Spiel wurden 84 Löwenfans eingekesselt, nach dem Spiel einige lange im Block festgehalten, darunter auch die Kläger Ingo H. und Matthias S. Nach Aufheben der Blocksperre kam es zum Aufeinandertreffen der Fans mit den Polizeikräften. Die Beamten, darunter auch eine Videoeinheit des USK, setzten Schlagstöcke und Pfefferspray ein. Ingo H. erlitt eine Platzwunde am Kopf, Matthias S. Blutergüsse und Prellungen an Schulter und Gesicht. Beide erhoben Klage.
Erfolg vor Gericht
In der Folge ermittelte die Staatsanwaltschaft lange, unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung gegen die beteiligten Beamten. Problem: Die beiden Fans konnten die USKler, die sie angegriffen haben sollen, nicht identifizieren, da diese Schutzhelme mit Visier und Uniformen ohne Namensschilder oder sichtbare Identifikationsnummern getragen hatten. In Bayern gibt es für Polizisten keine Kennzeichungspflicht. Zu einer Anklage kommt es nie, für die Staatsanwaltschaft stand fest: Die Polizei hat sich korrekt verhalten.
Ingo H. und Matthias S. gingen bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte. Der gab ihnen nun Recht. Die Straßburger Richter kritisierten, dass dieser "Einsatz von behelmten Polizisten ohne identifizierende Merkmale und die daraus resultierenden Schwierigkeiten" während der Ermittlungen nicht ausreichend ausgeglichen worden seien. So sei Videomaterial der Polizeiaktion nur teilweise ausgewertet worden, zudem nicht alle Beamte befragt worden.
Neben der Entschädigung muss der Staat auch für die Kosten des Verfahrens aufkommen.
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