Ex-Oberlöwe Mayrhofer war nie Präsident - und Cassalette?

Der ehemalige Oberlöwe Gerhard Mayrhofer war nie Präsident! Das ergab eine Verhandlung zweier Sachverhalte am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Helmut Kirmaier hatte geklagt, dass Mayrhofers Wahl nicht rechtens gewesen sei - und Recht bekommen. Auch Nachfolger Peter Cassalette erkennt er nicht an.
München - Gerhard Mayrhofer ist nie rechtens gewählt worden. Das behaupten Helmut Kirmaier und dessen Anwalt Heinz Veauthier, zogen damit vor Gericht - und haben nun vor dem Oberlandesgericht München einen Sieg gelandet: Das Urteil soll zwar offiziell erst am 19. April verkündet werden, das OLG folgte aber bei der Verhandlung am Mittwoch der Argumentation Kirmaiers.
"Am 4. März 2013 haben Hep Monatzeder, Christian Holzer und Heinz Schmidt (damals vom Aufsichtsrat vorgeschlagenes Präsidium, d. Red.) eingeladen, ohne im Register eingetragen gewesen zu sein", sagte der Vorsitzende Richter Wagner, "daher ist die Delegiertenversammlung am 25.4.2013 nicht ordentlich zustande gekommen und konnte die neue Satzung nicht beschließen", wird der Vorsitzende Richter Wagner in der "Süddeutschen Zeitung" zitiert.
Daraus ergebe sich auch, dass die folgende Versammlung im Juni 2014, als Mayrhofer zum Präsidenten der Löwen gewählt wurde, nicht rechtens abgelaufen sei. "Nach Auffassung des Senats waren Dieter Schneider, Wolfgang Hauner und Franz Maget tatsächlich über den 14. Juli 2013 hinaus noch Vorstände", so Wagner.
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Auch 1860-Anwalt Guido Kambli erkannte die Entscheidung zugunsten Kirmaiers an, erklärte den Sieg Kirmaiers allerdings zu einem "Pyrrhussieg" - einem teuer erkauften Erfolg. Zudem argumentierte er, dass die Handlungen des Präsidiums Mayrhofer zwischen Juli 2013 und Dezember 2014 im Sinne einer "faktischen Organschaft" durchaus bindend seien: "Da geht die Sicherheit des Rechtsverkehrs vor." Folgen für den Verein ergeben sich daher vorerst nicht.
Im zweiten Teil der Verhandlung ging es um die Frage, ob Mayrhofer in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 2. Dezember 2014 korrekt gewählt wurde. Dazu hatten sich Mayrhofer und Co. im Vorfeld als Notvorstände bestellen lassen. Hier erklärte Richter Wagner nur, dass der 31. Senat des OLG die entsprechende Klage bereits zurückgewiesen hatte und kein weiteres Rechtsmittel mehr möglich sei: "Salopp gesagt sind Ihnen die Instanzen ausgegangen."
Kirmaiers Anwalt Heinz Veauthier widerspricht dennoch: "Wir könnten jetzt sagen, wir machen Schluss, aber diesen Beschlüssen ist die Rechtswidrigkeit ja schon wieder auf die Stirn geschrieben. Das Gericht hat ja bestätigt, dass das Präsidium Schneider weiter im Amt war." Wegen besagter Sachverhalte erkenne Veauthier auch den aktuellen Präsidenten Peter Cassalette nicht an.
Veauthier glaube, dass das OLG nun am 19. April hierzu keine Revision zulassen werde - der nächste Schritt wäre somit, sollten Kirmaier und Veauthier weiterklagen, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Diese, so heißt es, wolle Kirmaier einreichen.