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Tom Schwarz: Das Skandalurteil ist Hohn für alle Opfer

AZ-Sportchef Matthias Kerber über das Skandalurteil im Fall Tom Schwarz.
Matthias Kerber
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Keine Frage, Worte können Wunden verursachen, wie es eine Faust nicht kann. Aber kein Wort, keine Beleidigung der Welt kann rechtfertigen, dass ein Mann, der ein professioneller Faustkämpfer ist, der also sein Geld damit verdient, Menschen zu schlagen, seine Faustgegen eine Frau erhebt und auch noch so reindrischt, dass diese einen dreifachen Kieferbruch erleidet. Tom Schwarz hatte in seiner Hybris nach seinem verlorenen WM-Kampf im Jahr 2019 gegen Tyson Fury gemeint: "Deutschland liebt mich!" Nein, ganz sicher nicht, eher das Gegenteil nach diesem Vorfall.

Tom Schwarz: Richter mit abstoßender Urteilsbegründung

Nicht minder abstoßend ist aber die Urteilsbegründung des Richters, der meinte, Schwarz sei eben ein "Meister der fliegenden Fäuste, nicht des gesprochenen Wortes". Und weiter: "Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen - und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können."

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Worte, die für sich fast eine Beleidigung darstellen. Denn eigentlich ist damit gesagt, es war in Ordnung, diese Frau zu schlagen, der Schlag hätte nur etwas weniger hart - "besser dosiert" - sein müssen.

Das ist Hohn für dieses Opfer, Hohn für alle Opfer

Opferverbände weltweit kämpfen dafür, dass sich in der Gesellschaft durchsetzt, dass es eben keine Entschuldigung für körperliche Gewalt gegen Schwächere gibt, dass die Ohnmacht im Kopf nicht mit der Macht der Fäuste beglichen werden kann und darf. Das Urteil - eine Geldstrafe von 2500 Euro und eine Verfahrenseinstellung - sendet für sich schon ein völlig falsches Signal, doch die Begründung ist es, die am meisten Schaden verursacht. Worte, die tiefe Wunden reißen.

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5 Kommentare
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  • Kritischer Beobachter am 12.11.2021 11:00 Uhr / Bewertung:

    Richter sollen unabhängig sein, das beinhaltet auch , dass ein Urteil eines Amtsrichters völlig daneben liegen kann. Für höhere Aufgaben hat sich dieser Amtsrichter sicher nicht empfohlen. Ein echter Skandal wäre aber, sollte die Staatsanwaltschaft dies hingenommen und auf eine Berufung verzichtet haben. Ansonsten kann man erwarten, dass das Landgericht dieses menschenverachtende Urteil aufhebt und Schwarze der gerechten Strafe, also dem Gefängnis zuführt.

  • Heinrich H. am 11.11.2021 15:00 Uhr / Bewertung:

    mit diesen Aussagen, mein lieber Ali Kante, können Sie auch auf der Toilette sitzen bleiben, ihre Aussagen sind für den A....!!!

  • Ali Kante am 11.11.2021 17:30 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Heinrich H.

    Sehr intelligenter Kommentar Herr Heinrich.

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