WM im Büro: TV, Radio, Fahnen - Was erlaubt ist

WM 2014 im Büro schauen: Auch beim TV im Job ist Vorsicht geboten - und der Chef hat Anspruch auf fitte Mitarbeiter. Trikots, Fahnen, Spontanurlaub, TV, Radio: Was man darf.
von  Laura Kaufmann
WM schauen im Büro bei der Arbeit: Muss mir mein Chef das erlauben?
WM schauen im Büro bei der Arbeit: Muss mir mein Chef das erlauben? © dpa

Während der Spiele muss wegen der späten Anstoßzeiten nur ein kleinerer Teil der Bevölkerung arbeiten. Wen es aber erwischt, für den gilt folgendes:

RADIO:

Die Betroffenen können arbeitsrechtlich die Spiele am einfachsten im Radio verfolgen: Jeder Beschäftigte darf ein Radio zur Arbeit mitbringen, solange die eigene Arbeit durch das Hören nicht beeinträchtigt wird und Kunden und Kollegen nicht gestört werden. Falls der Chef das Radiohören verbietet, muss er vorher den Betriebsrat informieren – ansonsten ist das Verbot unwirksam.

FERNSEHEN:

Fernsehen während der Arbeitszeit muss sich kein Chef bieten lassen – im schlimmsten Fall kann auf WM-Gucken während der Arbeit die Kündigung folgen. Auf der sicheren Seite sind Arbeitnehmer, falls der Betriebsrat Sondervereinbarungen mit der Geschäftsführung findet.

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INTERNET:

Auch das Umgehen des Fernsehers durch Internetgucken auf dem Computer ist keine gute Idee. Selbst wenn private Internetnutzung am Arbeitsplatz erlaubt ist, muss der Chef nicht tolerieren, dass sein Angestellter sich Spiele über die volle Länge am Rechner ansieht.

FAHNEN:

Wer zur WM den Arbeitsplatz in Schwarz-Rot-Gold dekorieren will, muss den Chef fragen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Der Arbeitgeber kann Fanartikel untersagen, da er in der Firma Hausrecht hat. Möglicherweise gibt es auch brandschutzrechtliche Bedenken, wenn das Dekorationsmaterial leicht entflammbar ist. Schmücken Beschäftigte trotz Verbots den Arbeitsplatz, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen.

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TRIKOTS:

Chefs können eine gewisse Kleiderordnung verlangen, sagen Arbeitsrechtler. Vor allem beim Kundenkontakt ist das Trikot meist tabu. Arbeitgeber sollten die Regeln früh und klar kommunizieren.

TIPPSPIELE:

In vielen Büros werden Tippspiele gemacht. Im Prinzip sind Wetten am Arbeitsplatz erlaubt, teilt der DAV mit. Beschäftigte dürften sich damit aber nur in den Pausen befassen. Das gilt auch für Online-Wetten. Hier kommt noch hinzu: Arbeitnehmer sollten das nur tun, wenn sie den PC im Büro auch privat nutzen dürfen.

SPONTANURLAUB:

Mancher gerät in der kommenden Zeit möglicherweise so sehr ins WM-Fieber, dass er spontan Urlaub nehmen möchte. Einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub gebe es jedoch nicht, teilt der DAV mit. Arbeitgeber können einen Urlaubsantrag aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Das ist etwa der Fall, wenn ein Großprojekt ansteht – oder bereits zu viele Kollegen im Urlaub sind.

FITNESS:

Wer nach einem Nachteinsatz vor dem TV-Gerät am nächsten Morgen weniger gut drauf ist, der muss vorsichtig sein: Der Chef kann verkaterte, nicht leistungsfähige Mitarbeiter nach Hause schicken und muss für diesen Tag keinen Lohn zahlen. Auch eine Abmahnung kann drohen.

SCHÜLER:

Der Vorstoß, die Schule eventuell später anfangen zu lassen, ist von einer breiten Landtagsmehrheit abgelehnt worden. „Die Schule hat aber Spielraum, was die Ansetzungen von Prüfungen betrifft“, sagt Henning Giesen vom bayerischen Kultusministerium. Das heißt, der sensible Schulleiter muss die Mathe-Klausur nicht unbedingt am 1. oder am 2. Juli in der ersten Stunde ansetzen, wenn die deutsche Mannschaft am Abend zuvor mit Ach und Krach das Achtelfinale überstanden hat.

 

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