So viel WM ist im Büro erlaubt

Gibt es ein Recht auf WM-Schauen während der Arbeit? Darf ich am PC heimlich einen Internet-Stream schauen, wenn's keiner merkt? Pünktlich zum nächsten Deutschlandspiel klärt die AZ alle Fragen rund um den Fußball-Spaß im Büro.
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Gibt es ein Recht auf WM-Schauen während der Arbeit? Darf ich am PC heimlich einen Internet-Stream schauen, wenn's keiner merkt? Pünktlich zum nächsten Deutschlandspiel klärt die AZ alle Fragen rund um den Fußball-Spaß im Büro.

Arbeit geht vor: Der Chef hat das letzte Wort. An ein TV-Verbot sollte man sich halten, rät Bertram Brossardt von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Es droht ein Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Heimlich gucken ist tabu: Wer sich die Übertragung heimlich via Live-Stream am Computer anschaut, betrügt. Bewegte Bilder online gelten im Arbeitsrecht wie Fernsehschauen.

Radio und Live-Ticker sind okay: Beschäftigte dürfen die Partie nebenbei am Radio anhören oder mal in den Live-Ticker schauen – solange es Kollegen oder Kunden nicht stört und die Arbeit nicht liegen bleibt, sagt Klaus-Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte.

Die dürfen, wir nicht: Der Chef darf Mitarbeitern in Büro oder Werkstatt das Zuschauen erlauben, den Kollegen mit Kundenkontakt aber verbieten.

Keine Mittagspause hat 90 Minuten: Etwas später in den Mittag gehen und die erste Halbzeit anschauen, dürfte mit Gleitzeit kein Problem sein. Wer aber seine feste Pausenzeit einfach ausdehnt, muss mit Ärger rechnen.

Achtung, Chefkontrolle: Haben Arbeitgeber den konkreten Verdacht, dass einige Mitarbeiter Verbote ignorieren, dürfen sie stichprobenartig kontrollieren. Bei einem Generalverdacht gegen die gesamte Belegschaft sind Kontrollen nicht erlaubt.

Früher Feierabend machen: Freizeitwünsche auf den letzten Drücker müssen nicht genehmigt werden. Aufgepasst: Verlässt jemand seinen Arbeitsplatz, um sich das Spiel anzuschauen, kommt das Arbeitsverweigerung gleich. Folge: Eine Abmahnung.

Krankgeschrieben: Ist Bettruhe angesagt, sollte man sich das Spiel lieber daheim anschauen. Wer in der Kneipe gesehen wird, riskiert seinen Job.

Firmen-Feier und Nicht-Fans: Organisiert die Firma ein Public Viewing, das nicht zur Arbeitszeit zählt, können Nicht-Fans heimgehen. Zahlt der Chef die Zeit, müssen sie an ihren Arbeitsplatz. Berrit Gräber

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