Urteil im Fall Müller: Klage abgewiesen!

Im brisanten Rechtsstreit um die Befristung von Arbeitsverträgen im Profifußball hat das Landesarbeitsgericht in Mainz die Klage des ehemaligen Torhüters Heinz Müller abgewiesen. Damit bleiben die befristeten Verträge rechtens.
von  SID/az
Der ehemalige Bundesliga-Torhüter Heinz Müller (r.), und der Manager des FSV Mainz 05 Christian Heidel im Landesarbeitsgericht in Mainz.
Der ehemalige Bundesliga-Torhüter Heinz Müller (r.), und der Manager des FSV Mainz 05 Christian Heidel im Landesarbeitsgericht in Mainz. © dpa

Mainz - Die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Profifußball ist bis auf Weiteres gewährleistet - ein neues Bosman-Urteil aber noch nicht endgültig vom Tisch.

Nachdem das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz am Mittwoch im Fall Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05 die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts vom März 2015 kippte, wird nun mit Spannung auf die weitere Vorgehensweise der Parteien gewartet.

Der Vorsitzende Richter Michael Bernardi hatte bereits vor der Urteilsverkündung gesagt, dass die vierte Kammer eine Revision zulassen werde. Das bedeutet, dass der Fall an das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt oder sogar gleich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben werden könnte, falls die Müller-Seite in Berufung geht.

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Eine Einigung im eigentlichen Rechtsstreit zwischen Müller und dem FSV ist indes auch nach dem Urteilsspruch möglich. Beide Parteien hatten angekündigt, dass es noch zu Gesprächen kommen könnte.

Ex-Torhüter Heinz Müller hatte gegen den Klub geklagt, da er trotz der Verlängerung seines Vertrages im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war. Der 37-Jährige sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert.

Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm vom Arbeitsgericht Mainz im März 2015 nicht zugesprochen worden.

 

Erleichterung bei der DFL

 

Die Deutsche Fußball Liga zeigt sich angesichts der Urteilsspruch erleichtet: "Wir freuen uns über dieses klare Votum", teilte der Verband am Mittwoch mit. Der Richter habe in "überzeugender Weise begründet", warum die speziellen Arbeitsbedingungen von Profi-Fußballern einen "sachlichen Grund" für eine Befristung von Arbeitsverträgen darstelle.

Profi-Clubs hatten einen Präzedenzfall befürchtet. Das Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bewahrte den Profi-Fußball aber vor radikalen Umwälzungen des Arbeitsrechts.

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