Müller-Urteil rechtsgültig? "Das wäre eine Katastrophe"
Frankfurt/Main - Irrsinns-Urteil oder ein neuer Bosman namens Müller? Der Erfolg von Fußballprofi Heinz Müller vor dem Arbeitsgericht Mainz hat Diskussionen über befristete Kontrakte ausgelöst – eine Vertrags-Revolution erwarten Experten allerdings nicht. „Ich bin nicht beunruhigt. Wir müssen das jetzt angemessen prüfen und werden nicht sagen, das System stürzt jetzt zusammen“, sagte Präsident Harald Strutz vom betroffenen FSV Mainz 05 und nannte den Fall „sehr plakativ“.
Der Jurist bleibt also gelassen und verweist auf einen Fall vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg. „Da ist 2006 genau das Gegenteil entschieden worden.“ Den Widerspruch dieser beiden Urteile benannte auch Arbeitsrechtler Christopher Bold aus der Kanzlei des Sportrechtlers Christoph Schickhardt im Gespräch mit der AZ: „Damals wurde bestätigt, dass bei Profisportlern die nachlassende Leistungsfähigkeit beziehungsweise das Abwechslungsbedürfnis des Publikums Gründe für eine Befristung sind.“ Dementsprechend überraschend sei nun das aktuelle Urteil. Dennoch könne man laut Bold nach dieser „erstinstanzlichen Entscheidung sicherlich noch nicht von ,Bosman-Dimensionen’ sprechen“.
Mit jenem Fall von 1995, der eine Revolution des Transfersystems mit der Einführung von ablösefreien Spielerwechseln am Ende der Vertragslaufzeit nach sich zog, hatte Strutz zuvor Vergleiche gezogen. Mainz hat bereits vor dem Erhalt der Urteilsbegründung angekündigt, in Berufung zu gehen. Dass das Müller-Urteil einer solchen stand hält, gilt als unwahrscheinlich.
Wenn doch? „Dann wäre das eine Katastrophe für die Vereine“, sagt Bold: „Spieler könnten die dann unbefristeten Arbeitsverträge ohne Angabe von Gründen kündigen. Andererseits wären die Vereine langfristig an enorme Gehaltszahlungen gebunden.“
Am Dienstag war bekannt geworden, dass Müller in erster Instanz einen Prozess gegen seinen Ex-Klub Mainz gewonnen hatte. Der 36 Jahre alte Torhüter hatte gegen die Befristung seines Vertrages geklagt – und Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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