BGH-Urteil: Krawallmacher im Stadion haften für Verbandsstrafen

Böllerwerfer und andere Krawallmacher im Stadion haften für Geldstrafen, die Fußballvereine wegen ihres Fehlverhaltens zahlen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.
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Kölner Fans werfen einen Feuerwerkskörper in den Düsseldorfer Fanbereich. Bei einem ähnlichen Vorfall im Februar 2014 wurden sieben Zuschauer verletzt. Der 1. FC Köln musste eine Strafe zahlen und fordert vom Böllerwerfer Schadenersatz.
dpa Kölner Fans werfen einen Feuerwerkskörper in den Düsseldorfer Fanbereich. Bei einem ähnlichen Vorfall im Februar 2014 wurden sieben Zuschauer verletzt. Der 1. FC Köln musste eine Strafe zahlen und fordert vom Böllerwerfer Schadenersatz.

Karlsruhe - Die Karlsruher Richter hatten zu klären, ob es zwischen den Verstößen gegen die Stadionordnung und den Verbandsstrafen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen rechtlichen Zusammenhang gibt - was sie bejahen. Damit haben die Clubs von höchster Instanz grünes Licht, um sich das Geld für die Strafen bei den Tätern zurückzuholen.

Geklagt hatte der 1. FC Köln. Der Verein musste 50 000 Euro Strafe zahlen und weitere 30 000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Zweitliga-Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte.

Der Böller verletzte sieben Zuschauer auf dem Unterrang. Der FC will von dem Werfer 30 000 Euro Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Köln, das dies zunächst abgelehnt hatte, muss den Fall nun erneut verhandeln und entscheiden. (Az. VII ZR 14/16)

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1. FC Köln: Dringend benötigte Rechtssicherheit durch BGH-Urteil

Fußball-Bundesligist 1. FC Köln hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Böllerwerfern und anderen Krawallmachern in den Stadien ausdrücklich begrüßt. "Die Entscheidung des BGH schafft für uns als Club die dringend benötigte Rechtssicherheit bei der Frage, ob wir Strafen des DFB an diejenigen weitergeben können, die sie ursächlich zu verantworten haben", sagte Thomas Schönig, Vorstandsbeauftragter für Fankultur und Sicherheit beim 1. FC Köln, am Donnerstag.

Das BGH-Urteil sei "ein wichtiges Signal für die Sicherheit unserer Zuschauer, denn Störer müssen diese Regressforderungen als Folge ihres Fehlverhaltens künftig einkalkulieren", ergänzte Schönig.

Fanorganisation "Unsere Kurve" kritisiert Entscheidung

Der Fan-Zusammenschluss "Unsere Kurve" hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kritisiert. "Das Urteil ist für uns eine große Enttäuschung und natürlich sehr bitter", sagte Sprecher Jochen Grotepaß am Donnerstag. Man habe nach der Entscheidung deutlichen Gesprächsbedarf mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL).

Die Organisation "Unsere Kurve" kündigte an, politisch gegen das Urteil vorzugehen. Auch über einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht werde man nachdenken, erklärte Rainer Vollmer, ein weiterer Sprecher der Organisation. Er sagte: "Wir sind überhaupt nicht einverstanden mit diesem Urteil."

Der Zusammenschluss kritisiert vor allem, dass zwischen den Strafen keine Unterschiede gemacht werden. "Wenn Leib und Leben zu Schaden kommen, müssen Täter ermittelt und bestraft werden", sagte Vollmer. Ob dies für kontrolliert angezündete Pyrotechnik auch gilt, sei für ihn zu hinterfragen. "Es ist die Schwierigkeit, dort eine Grenze zu ziehen", erklärte Vollmer.

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