Vor der JHV des FC Bayern: Gericht weist Klage für Anti-Katar-Antrag zurück
München - Da sind hitzige Diskussionen vorprogrammiert: Das umstrittene Sponsoring von Katar beim FC Bayern ist eines der größten Reizthemen im Vorfeld der Jahreshauptversammlung am Donnerstag (19 Uhr im AZ-Liveticker).
Um die 2023 endende Zusammenarbeit auslaufen zu lassen, hatte Bayern-Mitglied Michael Ott zuletzt einen entsprechenden Antrag für die JHV eingereicht. Nachdem der FC Bayern darauf allerdings nicht reagierte, versuchte der 28-Jährige eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um den Antrag doch noch zu Abstimmung zuzulassen. Diese wurde nach dem Amtsgericht nun auch in zweiter Instanz vom Landgericht abgelehnt.
Klage für Katar-Antrag abgelehnt: Das sagt das Gericht
"Der FC Bayern München e.V. ist damit nicht verpflichtet, in der heutigen Mitgliederversammlung über das weitere Sponsoring durch Qatar-Airlines zu beraten", teilt das Landgericht mit. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Ergänzung der Tagesordnung abgelehnt wurde, weil die Mitgliederversammlung für derlei Sponsoring-Themen laut Vereinssatzung nicht zuständig ist.
"Innerhalb des Vereinsgefüges sei die Geschäftsführung und somit auch das Thema Sponsoring für den Bereich Fußball durch die Vereinssatzung ausschließlich Aufgabe des Präsidiums und damit der Zuständigkeit der Mitgliederversammlung entzogen", erläutert das Landgericht weiter.
FC Bayern: Der Katar-Antrag ist noch immer möglich
Komplett vom Tisch ist der Antrag allerdings nicht. Er kann noch als Spontanantrag während der JHV gestellt werden. Ohne vorherige Genehmigung braucht er allerdings eine 75-Prozent-Mehrheit, um überhaupt erst zur Abstimmung zugelassen zu werden, was die Erfolgsaussichten massiv verringert.
Ott zeigte sich mit dem Gebaren des Klubs, der im Vorhinein nicht auf den Antrag reagiert hatte, im AZ-Interview alles andere als zufrieden. "Aus meiner Sicht ist das perfide und niederträchtig, mich in diese Situation zu drängen", sagte der 28-Jährige noch bevor die Klage am Donnerstag auch in zweiter Instanz abgelehnt wurde.

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