Urheberrechtsstreit gegen Karikaturisten: FC Bayern verliert vor Gericht

Der FC Bayern hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen: Das Landgericht München I gab am Mittwoch einem Grafiker Recht, der den Verein wegen Urheberrechtsverletzung verklagt hatte.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
9  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Diese Karikatur zeigten die Bayern-Fans vor dem Pokal-Halbfinale 2015 gegen Borussia Dortmund.
Diese Karikatur zeigten die Bayern-Fans vor dem Pokal-Halbfinale 2015 gegen Borussia Dortmund. © imago images / Ulmer

München - Er hatte riesige Karikaturen der beiden Ex-Bayern-Stars Franck Ribéry und Arjen Robben als Varianten von Batman und Robin entworfen, die beim DFB-Pokal-Halbfinale zwischen München und Borussia Dortmund im April 2015 in der Münchner Allianz Arena in der Fankurve der Bayern gezeigt wurden. Der Slogan darunter: "The Real Badman & Robben".

Dass der Verein diesen Slogan später mit neu gezeichneten, aber ganz ähnlichen Motiven auf Merchandising-Artikel druckte, gefiel dem Grafiker nicht. Es handele sich um "widerrechtliche Nachzeichnungen". Außerdem sei die Zusammenstellung der Zeichnung mit dem Spruch urheberrechtlich schutzfähig.

Gericht spricht von "schutzfähigem (Gesamt-)Werk"

So sah es nun auch die Justiz: "Bei der durch den Kläger angefertigten Zeichnung der beiden Profifußballer Franck Ribéry und Arjen Robben - in Zusammenschau mit dem verwendeten Slogan "The Real Badman & Robben" - handelt es sich nach Auffassung der Kammer um ein schutzfähiges (Gesamt-)Werk", entschied das Gericht. Der Kläger habe "die Eigenschaften der vorbekannten Figuren mit denen der - ebenfalls bekannten - Spieler des FC Bayern neu verwoben und durch einen schöpferischen Akt neue Figuren geschaffen".

Die Karikatur von "Robbéry".
Die Karikatur von "Robbéry". © dpa

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat der Grafiker einen Anspruch auf Auskunft über den Gewinn, den der Verein mit den Merchandise-Produkten gemacht hat – und auf entsprechenden Schadenersatz. Der Verein kann aber noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Der FC Bayern hatte argumentiert, es handle sich bei den vom Verein genutzten Bildern, die beispielsweise auf Becher und T-Shirts gedruckt wurden, um eigenständige Werke, die von den Karikaturen des Klägers abweichen. Und der Slogan sei nicht schutzfähig. Es fehle ihm an der notwendigen Kreativität für die sogenannte urheberrechtliche Gestaltungshöhe. Das Gericht sah das anders.

Robben und Ribéry prägten bis zu ihrem Abschied vom Verein im vergangenen Jahr eine besonders erfolgreiche Bayern-Ära. Sie galten als Erfolgsduo und Torgaranten, wurden oft "Robbéry" genannt.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
9 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • katzenfliege am 10.09.2020 17:33 Uhr / Bewertung:

    Ekelhaft, dass man dem Urheber der Zeichnungen nicht einmal seine Tantiemen zugestehen will.

  • Ludwig III am 10.09.2020 11:38 Uhr / Bewertung:

    Ja mei, FC Bayern! Stell' dich halt nicht so an und gib' dem Grafiker den Auftrag und gut ist es. Muss man da jetzt auch noch um jeden Pfennig geizen?

  • Mad Nordel am 10.09.2020 13:02 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Ludwig III

    Jetzt da der Ulli nicht mehr die Hand auf dem Geld hat, sollte die Bezahlung auch kein Problem darstellen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.