Uli Hoeneß: Doch kein mildes Urteil?

Die Staatsanwaltschaft München II hat dementiert, sich im Steuerfall Uli Hoeneß bereits auf ein konkretes Strafmaß festgelegt zu haben.
dpa |
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Die Staatsanwaltschaft München II hat dementiert, sich im Steuerfall Uli Hoeneß bereits auf ein konkretes Strafmaß festgelegt zu haben.

München – Die Staatsanwaltschaft München II hat im Steuerfall Uli Hoeneß festgelegt hat“, teilte die Behörde am Montag mit.

Lesen Sie hier: 33.000 Bewegungen auf Hoeneß-Konto

 

Nach Informationen des „Spiegel“ soll Hoeneß auf ein „mildes Urteil“ hoffen können. Die Staatsanwaltschaft „scheint eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen“, hatte das Nachrichtenmagazin zuletzt geschrieben. Angeblich soll Hoeneß davon profitieren können, dass ein Teil der geschuldeten Steuern verjährt sei. Der strafrechtlich relevante Anteil der Steuerschuld soll nach „Spiegel“-Angaben unterhalb einer für Hoeneß wichtigen finanziellen Grenze liegen.

Der Bundesgerichtshof hatte 2012 bekräftigt, dass erst bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll.

Vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft nach monatelangen Ermittlungen Anklage gegen Hoeneß erhoben. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Lesen Sie hier: Anklage wegen Steuerhinterziehung Der Fall Uli Hoeneß: Die Chronologie

 

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