Wegen Verjährung: Mildes Urteil für Uli Hoeneß?

Nach Medienberichten will die Staatsanwaltschaft München II eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen. Grund: Ein Großteil der Steuerschulden sind offenbar verjährt.
SID |
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Nach Medienberichten will die Staatsanwaltschaft München II eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen. Grund: Ein Großteil der Steuerschulden sind offenbar verjährt.

MÜNCHEN  – Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß von 720 Tagessätzen zahlen.

Laut Spiegel könnte das Urteil deshalb so milde ausfallen, weil ein Großteil der rund 3,2 Millionen Euro Steuerschulden angeblich bereits verjährt ist. So sollen Steuern in Höhe von 2,3 Millionen Euro bereits vor mehr als fünf Jahren hinterzogen worden sein. Der strafrechtlich relevante Anteil betrüge dann nur 900.000 Euro und läge damit unter der Grenze von einer Million. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass bei Steuerhinterziehung über diesem Betrag keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll.

Hoeneß hatte Anfang des Jahres beim Finanzamt Selbstanzeige wegen eines nicht ordnungsgemäß deklarierten Kontos in der Schweiz erstattet. Diese soll aber nicht vollständig gewesen sein. Der Bayern-Präsident reichte eine zweite Selbstanzeige ein, zu diesem Zeitpunkt ermittelte die Staatsanwaltschaft aber bereits. Im März hatte die Staatsanwaltschaft das Privathaus sowie Büroräume von Hoeneß untersucht und Haftbefehl erlassen. Dieser wurde gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt.

 

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