Tickets für 6.500 Euro: FC Bayern gewinnt Rechtsstreit

Der FC Bayern hat im Rechtsstreit gegen einen Ticket-Händler um den Weiterverkauf von Eintrittskarten einen Sieg errungen.
AZ/dpa |
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Der FC Bayern gewinnt einen Rechtsstreit gegen einen Ticket-Händler. (Symbolbild)
Der FC Bayern gewinnt einen Rechtsstreit gegen einen Ticket-Händler. (Symbolbild) © Marc Müller / dpa

München - Im Streit mit einem Ticket-Händler hat das Landgericht München I einer Klage des FC Bayern München überwiegend stattgegeben. Wie die Kammer am Montag mitteilte, darf der Beklagte die Eintrittskarten der FC Bayern München AG zu kommerziellen Zwecken nicht weiterverkaufen. Er muss außerdem Schadenersatz zahlen.

Im konkreten Fall hatte der deutsche Rekordmeister beim Beklagten im Februar 2019 zu Testzwecken zwei Eintrittskarten für das Heimspiel im Champions-League-Viertelfinale gegen den FC Liverpool gekauft. Der Originalpreis lag bei insgesamt 1.200 Euro - bezahlt wurde jedoch mehr als das Fünffache, nämlich 6.500 Euro.

FC Bayern: Weitergabe von Tickets verboten

Der Testkäufer bekam mit den Tickets auch noch ein Anschreiben des Beklagten, gegebenenfalls bei Einlasskontrollen am Stadion zu lügen und zu sagen, dass man vom Erstkäufer zum Spiel eingeladen wurde. Die betreffenden Eintrittskarten waren individuell unter anderem mit dem Namen des Erstkäufers bedruckt.

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Der FC Bayern untersagt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch, mit seinen Tickets zu handeln. Nach Ansicht des Landgerichts hat der beklagte Ticket-Händler die Käufer nicht nur zum Vertragsbruch verleitet, sondern auch zum Lügen aufgefordert. Das verletze die unternehmerische Sorgfaltspflicht.

Der FC Bayern war schon in der Vergangenheit im Kampf gegen den so genannten Zweitmarkt erfolgreich. Der Verein will mit der Beschränkung der Weitergabe von Tickets unter anderem die Preisspirale bremsen.

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3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • König Jannick am 07.12.2020 19:25 Uhr / Bewertung:

    Sehr gutes Urteil! Hoffentlich hat es Bestand.

  • am 08.12.2020 10:15 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von König Jannick

    An der Rechtslage liegt es nicht, wertester Grubonski, die ist eindeutig. Man erwischt nur zu wenige, und der Schwarzmarkt, den es immer gegeben hat, wird auch weiter blühen.

  • Bujuku am 07.12.2020 15:23 Uhr / Bewertung:

    Gut gemacht. Egal bei welchen Event ( oder sonst raren Dingen wie die PS5 zurzeit) sollte dagegen vorgegangen werden. Ich fand das beim Rammstein Konzert auch gut, da ist jede einzelne Karte mit dem Ausweis abgeglichen worden.

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