Matthäus kritisiert Guardiola-Bonus

Lothar Matthäus macht eine Sonderbehandlung von Bayern-Coach Pep Guardiola in der Bundesliga aus. Im Mittelpunkt seiner Kritik steht die "Tatsch-Affäre" um Bibiana Steinhaus.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Im Spiel gegen Gladbach beschwert sich Pep Guardiola vehement bei der vierten Offiziellen Bibliana Steinhaus.
firo/augenklick Im Spiel gegen Gladbach beschwert sich Pep Guardiola vehement bei der vierten Offiziellen Bibliana Steinhaus.

München - Lothar Matthäus hat eine Sonderbehandlung von Bayern-Coach Pep Guardiola in der Bundesliga ausgemacht. Und die gefällt dem Rekordnationalspieler offenbar gar nicht. „Ein anderer Trainer wäre für die Aktion mit Bibiana Steinhaus wahrscheinlich auf die Tribüne geschickt worden“, sagte 53-Jährige der "Sportbild".

Muskelbündelriss: Pizarro fehlt mehrere Wochen

Guardiola hatte sich im Spiel der Bayern gegen Gladbach in der Nachspielzeit vehement bei Steinhaus beschwert und der vierten Offiziellen der Partie anschließend versucht, den Arm um die Schulter zu legen. Konsequenzen gab es dafür keine.

Laut Matthäus nicht das Einzige, was dem Startrainer nachgesehen wird: „Genauso ist es seltsam, dass sich Guardiola 80 Prozent der Zeit außerhalb der Coaching-Zone aufhalten darf. Auch gegen Dortmund gab es Szenen, wo er ganz offensichtlich das Spiel behindert hat – einmal beispielsweise einen Dortmunder Spieler bei einem Einwurf.“

Lesen Sie auch: 7 Gründe, warum Bayern AS Roma wieder vorführt

Der vierte Schiedsrichter habe sich das laut Matthäus nur angeschaut und „Guardiola noch nicht einmal ermahnt. Das ist ein Bonus, den er sich erarbeitet hat. Ob der auch verdient ist, ist eine andere Frage.“ Lesen Sie auch:

 

 

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.