Maserati-Unfall auf der Grünwalder Straße: Chirurg klagt erfolglos gegen Jérôme Boateng

Im Juni 2020 war der ehemalige Bayern-Star Jérôme Boateng in einen Autounfall auf der Grünwalder Straße verwickelt. Der andere Beteiligte forderte 50.000 Euro, bekommt davon aber nur einen kleinen Teil.
AZ/dpa |
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Jérôme Boateng war während seiner Zeit beim FC Bayern in einen Unfall verwickelt.
Jérôme Boateng war während seiner Zeit beim FC Bayern in einen Unfall verwickelt. © IMAGO / Sven Simon

München - Ein Münchner Schönheitschirurg ist nach einem Auffahrunfall mit seiner Klage gegen den ehemaligen Bayern-Star Jérôme Boateng weitgehend gescheitert.

Von einer geforderten Summe von 50.000 Euro sprach das Landgericht München I ihm lediglich 4.500 für Reparaturkosten an seinem Maserati und die Kosten für einen Ersatzwagen zu, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Verdienstausfall und Schmerzensgeld wegen einer vom Chirurgen angegebenen Sensibilitätsstörung seiner rechten Hand und eines Schleudertraumas erhielt der Arzt nicht.

Unfall auf der Grünwalder Straße: Boateng weist Schuld von sich

Boateng, der damals noch beim FC Bayern unter Vertrag stand, war nach Gerichtsangaben im Juni 2020 auf der Grünwalder Straße in München mit seinem Mercedes auf den Maserati des Arztes aufgefahren, der zuvor die Spur gewechselt hatte. Die Schuld an dem Unfall hatte Boateng laut Gericht bestritten.

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Einen Schmerzensgeldanspruch sah das Gericht trotzdem nicht, weil er aus Sicht des Gerichts seine angeblich unfallbedingten Verletzungen nicht habe beweisen können. Ein medizinisches Gutachten kam den Angaben zufolge zu dem Ergebnis, dass die Probleme mit der Hand nicht vom Unfall herrührten.

Unfallopfer ging erst nach einem Monat zum Arzt

Außerdem habe der Kläger sich erst einen Monat nach dem Unfall in medizinische Behandlung begeben. Hätte der Kläger ein Schütteltrauma erlitten, "wäre zu erwarten gewesen, dass er sich unverzüglich zum Arzt begeben und dort die entsprechenden Symptome geschildert hätte", entschied das Gericht. Das sei aber nicht geschehen.

Das Urteil vom 11. März ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig.

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2 Kommentare
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  • Futurana am 19.03.2022 08:16 Uhr / Bewertung:

    Andererseits könnte der Betroffene aber auch erst nach einer gewissen Zeit erkannt haben, dass die gesundheitliche Problematik seit dem Unfall zugenommen hat bzw erstanden ist.

  • FredC2 am 18.03.2022 19:42 Uhr / Bewertung:

    Naja, wenn der Unfallgegner ein sehr bekannter Fußballstar ist, kann man nach längerer Bedenkzeit schon auf eine solche Idee kommen.
    Man muss nur aufpassen, dass das nicht mit einer Verurteilung wegen versuchten Betruges endet.

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