Holger Badstuber: War die Leihe vom FC Bayern zu FC Schalke 04 verboten?

Die Causa Holger Badstuber bleibt rätselhaft: Weil die Bayern den Vertrag mit dem Innenverteidiger nicht vorzeitig verlängerten, hätte die Leihe zum FC Schalke 04 laut DFL-Regularien eigentlicht gar nicht vollzogen werden dürfen.
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Holger Badstubers Vertrag beim FC Bayern läuft Ende Juni aus. Auch der FC Schalke 04 plant nicht mehr mit dem Innenverteidiger.
Ina Fassbender/Sven Hoppe/dpa/AZ Holger Badstubers Vertrag beim FC Bayern läuft Ende Juni aus. Auch der FC Schalke 04 plant nicht mehr mit dem Innenverteidiger.

Stand jetzt ist Holger Badstuber Ende Juni vereinslos. Die Causa bleibt rätselhaft: Weil die Bayern den Vertrag mit dem Innenverteidiger nicht vorzeitig verlängerten, hätte die Leihe zum FC Schalke 04 laut DFL-Regularien eigentlicht gar nicht vollzogen werden dürfen.

München - Vor einigen Tagen gab der FC Bayern in einem nüchteren Statement bekannt, dass Holger Badstuber in der nächsten Saison nicht mehr in München spielen wird. Mit anderen Worten: Der bis 30. Juni 2017 laufende Vertrag mit dem Defensiv-Spieler wurde nicht mehr verlängert. Nach seiner Leih-Rückkehr vom FC Schalke 04 ist der 28-Jährige also vereinslos. Doch dabei wird es wohl nicht bleiben, wie Badstuber zuletzt selbst erklärte: "Ganz ehrlich: Mich zieht es eher ins europäische Ausland. Ich bin da ziemlich offen. Da gibt es nicht spezielle Länder. Es finden bereits Gespräche statt. Ich freue mich drauf. Es kommt etwas Gutes."

Trotzdem gibt der Fall Badstuber Rätsel auf: Denn geht man strikt nach den Vorgaben der Deutschen Fußballliga (DFL) hätte die Leihe zum FC Schalke 04 unter den geschehenen Umständen gar nicht vollzogen werden dürfen.

Zur Erklärung: In § 5, Abs. 2 der "Lizenzordnung Spieler" schreibt die Organisation, dass es Voraussetzung einer Ausleihe ist, "dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Klub nach dem Ende der Ausleihe besteht." Der Grund dafür liegt auf der Hand. Die DFL möchte so verhindern, dass der Spieler am Ende seiner Leihe auf der Straße steht, weil er vertraglich nicht mehr an einen Verein gebunden ist. Natürlich ist es relativ unwahrscheinlich, dass ein Spieler vom Schlage eines Holger Badstuber keinen neuen Verein findet – Stand jetzt wäre dies allerdings der Fall.

"Die Vereine machen die Verträge, ich will Fußball spielen"

Übliches Prozedere bei Leihgeschäften und einem gleichzeitig bald auslaufendem Vertrag ist eigentlich Folgendes: Neben der Bekanntgabe des Leihgeschäfts fällt im Normalfall zusätzlich der Nebensatz, dass das Arbeitspapier noch schnell vorzeitig verlängert wurde – wenn auch nur um ein Jahr. Dieser Fakt blieb allerdings aus, als die Bayern im Januar die Schalke-Leihe von Badstuber vermeldeten. Und schon damals stellten sich findige Fußballinteressierte und Experten die Frage, wie dieses Leihgeschäft denn dann möglich sein.

Auch Badstuber selbst löste die undurchsichtige Lage bisher nicht auf: "Bezüglich Vertragswesen bin ich der falsche Ansprechpartner. Die Vereine machen die Verträge, ich will Fußball spielen. Ich kann dazu nur sagen: Für mich war es von Anfang an klar, dass ich fünfeinhalb Monate bei Schalke 04 spiele. Und dass ich nicht mehr zu Bayern zurückkehre, war mir vom Gefühl her auch klar", sagte der Innenverteidiger nach dem Spiel gegen den Hamburger SV dem kicker.

Eines steht jedoch fest: Nach 15 Jahren ist Holger Badstuber ab dem 30. Juni nicht mehr fester und aktiver Bestandteil des FC Bayern München. Zukunft: Ungewiss.

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