Hoeneß will nicht nach Landsberg - geht das?

 Uli Honeß' Haftantritt rückt näher. Nun will der Ex-Manager nicht wie geplant nach Landsberg, sondern in eine andere JVA. Die AZ hat einen Strafverteidiger dazu befragt
von  va

Uli Honeß' Haftantritt rückt näher. Nun will der Ex-Präsident des FC Bayern München nicht wie geplant nach Landsberg, sondern in eine andere JVA. Die AZ hat einen Strafverteidiger dazu befragt

München - Er sorgt sich um seine Privatsphäre und seine Sicherheit: Ex-FC-Bayern-Manager Uli Hoeneß (62) will laut „Focus“ seine Haftstrafe nicht in der Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten. Seine Anwälte haben demnach Antrag auf Strafortänderung gestellt. Die Ladung zum Strafantritt durch die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft ist mittlerweile also eingegangen.

Jetzt eilt es: In der Regel liegen zwischen Ladung und Haftantritt zehn bis 14 Tage. Doch lässt sich ein Gefängnis so leicht wechseln? Könnte Hoeneß auch nach Landshut oder Bernau kommen? Immerhin sieht der Strafvollstreckungsplan für Ersttäter wie Hoeneß, verbunden mit der Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, ganz klar Landsberg am Lech vor.

Die AZ hat einen Münchner Experten befragt. Ein solcher Antrag auf Strafortänderung ist nach Erfahrung des Strafverteidigers Hartmut Girshausen vergleichsweise selten, kommt aber immer wieder vor. Er weiß: „Darüber entscheidet die Strafvollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft. Zumeist sind es private Gründe aufgrund derer vom Vollstreckungsplan abgewichen wird, bisweilen auch bei Angst vor Repressalien verurteilter Mittäter wegen früherer belastender Aussagen.“

Lesen Sie hier: "Der Unbelehrbare" - ein AZ-Kommentar von Arno Makowsky

Im Fall Hoeneß ist die Lage eine andere. Laut „Focus“ sehen die Berater des früheren Bayern-Managers dessen Privatsphäre durch eine Aktion der JVA Landsberg Ende März verletzt – damals waren rund 160 Journalisten zum Rundgang eingeladen. Girshausen schätzt die Chancen, dass Hoeneß allein aus diesem Grunde in eine andere JVA als Landsberg geht, als eher gering ein. Fest steht: „Über einen Antrag zur Strafortänderung wird in der Regel rasch entschieden“, sagt Girshausen. Und: „Er hat keine aufschiebende Wirkung".

 

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