Hoeneß: Wann sitzt er wieder im Stadion?
München - Kurz nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Anfang März 2014 war Uli Hoeneß das letzte Mal auf der Tribüne der Allianz Arena zu sehen. Nachdem gestern bekannt wurde, dass der 64-Jährige vorzeitig aus der Haft entlassen wird, fragt sich Fußball-Deutschland: Wann sitzt Hoeneß zum ersten Mal wieder im Stadion?
Kurz nach seiner Entlassung am 29. Februar ist in der Bundesliga Englische Woche. Dort empfangen die Bayern am Mittwoch (02. März) den FSV Mainz in der Allianz Arena. Hier könnte Hoeneß bereits zum ersten Mal wieder auf seinem Platz in der Allianz Arena sitzen.
Nach Hoeneß' Entlassung kommt der FSV Mainz in die Allianz Arena
BVB-Boss Hans-Joachim Watzke sagte gegenüber der Bild-Zeitung: "Ich freue mich persönlich für Uli Hoeneß, dass er vorzeitig entlassen wird und wir uns bald im Stadion wiedersehen.“ Und tatsächlich steht nach seiner Entlassung gleich der Knaller gegen Borussia Dortmund an: Am 05. März reisen die Bayern zum deutschen Clásico nach Dortmund. Dass sich Hoeneß direkt nach seiner Haftentlassung beim Erzfeind auf der Tribüne blicken lässt, ist aber eher unwahrscheinlich.
Verurteilung, Haftantritt, Entlassung: Der Fall Hoeneß
Sein Vertrag in der Jugendabteilung des Rekordmeisters läuft mit der Bewährung am 29. Februar aus. Laut Bild möchte der 64-Jährige im Anschluss daran erst einmal eine Pause machen. Offenbar will er sich Anfang Juli über seine weiteren Pläne beim FC Bayern äußern. Ob er beim Rekordmeister tatsächlich wieder als Vereinspräsident zurückkommt, entscheidet sich ohnehin erst im November, wenn die nächste Hauptversammlung mit Präsidentenwahl stattfindet.
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Hoeneß war wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Den Schaden habe der ehemalige FC-Bayern-Chef durch Zahlungen in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro wieder gutgemacht, sagte Gerichtssprecher Claus Pätzel. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.
Bei der Entscheidung zur frühzeitigen Entlassung seien unter anderem die Persönlichkeit von Hoeneß, sein Vorleben, die Umstände der Tat und das Verhalten des 64-Jährigen in der Haftzeit gewürdigt worden, sagte Gerichtssprecher Claus Pätzel. Die zuständige Strafvollstreckungskammer habe betont, "dass der Verurteilte trotz seiner Position stets bereit gewesen sei, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren". Außerdem sei es bei seinen zahlreichen Ausgängen zu keinen Beanstandungen gekommen.