42 Tage bis zur Haftentlassung: Uli Hoeneß kommt frei
Es hatte sich in den letzten Wochen bereits abgezeichnet, jetzt steht es fest: Das Amtsgericht Landsberg hat entschieden, den ehemaligen Präsidenten des FC Bayern nach Verbüßung der Hälfte seiner Haftstrafe freizulassen.
Landsberg – Uli Hoeneß wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Die restliche Strafe wird zum 29. Februar 2016 ausgesetzt. Das teilte das Landgericht Augsburg am Montag mit und bestätigte damit einen Bericht der "Sport Bild".
Wie jedem anderen Häftling steht auch Uli Hoeneß die Verkürzung der Haft auf eine sogenannte Halbstrafe unter bestimmten Umständen zu. Dies regelt der Paragraph 57 des Strafgesetzbuchs. Dort heißt es:
Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind.
Schon nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens jedoch von sechs Monaten, kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn
1. die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder
2. die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen
Diese Voraussetzungen sah das für die Entscheidung zuständige Landgericht Augsburg als gegeben an. In einer Aussendung des Gerichts vom Montagmittag heißt es dazu im Wortlaut:
"Die Kammer hat nach Anhörung des Verurteilten entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Verurteilten, seines Vorlebens, der Umstände seiner Tat, des Gewichts des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes, seines Verhaltens im Vollzug, seiner Lebensverhältnisse und der Wirkungen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind, hat die Kammer entschieden, dass es verantwortet werden kann zu erproben, ob sich der Verurteilte künftig straffrei führen wird.
An Heiligabend: Hoeneß bewirtete Flüchtlinge mit Hendl und Pommes
Die Kammer hat dabei u.a. betont, dass der Verurteilte trotz seiner Position stets bereit gewesen sei, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren. Bei seinen zahlreichen Regel- und Freigängerausgängen sei es zu keinen Beanstandungen gekommen. Sein sozialer Empfangsraum stelle sich äußerst günstig dar. Trotz des hohen Gesamtschadens weise der Fall erhebliche Besonderheiten auf. So habe sich der Verurteilte letztlich durch eine Selbstanzeige selbst den Ermittlungen ausgeliefert. Zudem habe er den Schaden durch Zahlungen in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro wieder gutgemacht. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Der Verurteilte muss jeglichen Wohnungswechsel der Strafvollstreckungskammer mitteilen. Weiter Bewährungsauflagen wurden nicht festgesetzt."
Beschwerde der Staatsanwaltschaft möglich
Allerdings könnte Hoeneß vor der endgültigen Haftentlassung am 29. Februar 2016 noch eine juristische Hürde drohen: Die Staatsanwaltschaft hat sich gegen die Halbstrafe ausgesprochen und könnte nun gegen die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht München Beschwerde einlegen. Diese hätte vermutlich aber nur geringe Erfolgsaussichten und würde wohl noch vor Ende Februar entschieden werden.
Verurteilung, Haftantritt, Entlassung - Chronologie zum Fall Hoeneß
Seit Anfang 2015 ist Uli Hoeneß ein Freigänger
Uli Hoeneß, der frühere Präsident des FC Bayern München, war im März 2014 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am 2. Juni 2014 hatte er seine Haftstrafe angetreten. Seit Beginn 2015 arbeitet Hoeneß als Freigänger in der Nachwuchs-Abteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters. Fünf Nächte in der Woche muss er derzeit noch im Freigängerhaus in Rothenfeld verbringen. Dorthin war er von der Justizvollzugsanstalt Landsberg/Lech verlegt worden.