Hoeneß-Prozess: Die Fragen und Antworten
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bayern-Präsidenten vor, rund 3,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Hoeneß räumt ein: Es sind noch viel mehr.
München - Im Steuer-Prozess um Bayern-Boss Uli Hoeneß geht’s um unvorstellbare Summen. Was ihm vorgeworfen wird, was er gestern selbst enthüllt hat – die Antworten.
Wie lautet die Anklage?
Die Staatsanwaltschaft München II wirft Hoeneß vor, dem Finanzamt in den Jahren 2003 bis 2009 Kapitalerträge, Spekulationsgewinne und sonstige Einkünfte in Höhe von 33526614 Euro verschwiegen zu haben. Das heißt, Hoeneß hat insgesamt 3545939,70 Euro an Steuern hinterzogen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sieben Einzel-Hinterziehungsfälle vor.
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Dazu kommen Verlustvorträge in Höhe von 5519793,20 Euro. Was ist ein Verlustvortrag? Fallen Ausgaben zum Beispiel für Werbungskosten höher aus als die Einnahmen, kann der Steuerzahler diesen Verlust in den Folgejahren steuerlich geltend machen.
Dieser Verlustvortrag mindert die Steuerlast in den nächsten Jahren, so der Bund der Steuerzahler. Aber: Verlustvorträge dürfen nur in einer Einkommensart geltend gemacht werden. Es ist zum Beispiel unzulässig, Verluste aus Devisengeschäften mit Kapitalerträgen zu verrechnen.
War das schon alles?
Nein, der Paukenschlag kam gestern: Uli Hoeneß hat offengelegt, dass er noch zusätzlich mehr als 15 Millionen Steuern hinterzogen hat. Nach Ansicht von Hoeneß’ Anwalt Hanns Feigen müsse diese Summe „on top“ auf die bereits genannten 3,5 Millionen Euro addiert werden – macht eine Gesamtsumme von 18,5 Millionen. Das sei aber nur eine Schätzung – es könnten auch 18 oder 20 Millionen Euro zusätzlich werden. Grund: Erst Ende Februar reichte Hoeneß neue Unterlagen der Züricher Vontobel-Bank nach.
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Ob die höhere Summe strafrechtlich relevant wird, ist unklar. OLG-Sprecherin Andrea Titz: „Im Falle einer Verurteilung muss bei der Strafzumessung nun die neue, höhere Summe berücksichtigt werden.“ Das kann in zweierlei Hinsicht passieren: Im Guten, weil er es gestanden hat. Und im Schlechten, weil es jetzt um noch mehr Geld geht.
Addieren sich die 5 Millionen aus dem Verlustvortrag auf die 3,5 Millionen aus der Hinterziehung?
Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München, sagt der AZ: „Grundsätzlich müssen bei einer strafbefreienden Selbstanzeige sämtliche steuerrelevanten Fakten für eine Steuerart angegeben werden. Sowohl Kapitalerträge, die nicht angegeben werden, als auch Gewinne aus Wertpapiergeschäften und Verlustvorträge betreffen die Einkommensteuer. Demzufolge würde sich die Gesamtsumme der hinterzogenen Steuern, sollten sich die Vorwürfe wegen fehlerhafter Verlustvorträge bewahrheiten, tatsächlich deutlich erhöhen.“
Wie konnte Hoeneß bei den Verlustvorträgen schummeln?
Steuerberater Schwab kann sich das nicht richtig erklären: „Normalerweise setzt das Finanzamt aufgrund der Angaben des Steuerzahlers einen Verlustvortrag fest. Insofern gibt es da nicht viel Spielraum für Hinterziehungen, es sei denn, der Steuerpflichtige macht falsche Angaben.“