Alptraum für die Schumacher-Familie: Angst nach Akten-Diebstahl
Der Diebstahl der Krankenakte von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher könnte nach Einschätzung eines Anwalts auch zivilrechtliche Folgen für das Krankenhaus haben.
Berlin – Es sollte Ruhe einkehren um Michael Schumacher, damit der Formel-1-Rekordweltmeister seine Reha ungestört fortsetzen kann. Eine Woche nachdem seine Managerin Sabine Kehm „seine weitere Rehabilitation außerhalb der Öffentlichkeit“ ankündigt hatte, sorgt der Diebstahl der Krankenakte des berühmten Patienten - oder zumindest Teilen davon – aber für die größtmögliche Verletzung der Privat- und Intimsphäre.
„Da kann man doch nur entsetzt und angewidert sein!“, sagte Kehm der „Bild“-Zeitung (Dienstag). Schumachers Klinik in Grenoble zeigte den möglichen Diebstahl der Krankenakte des 45-Jährigen an. Das Krankenhaus sei von Kehm informiert worden. Ohne die Dokumente zu kennen, habe die Klinik Anzeige wegen Diebstahls und Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht erstattet, teilte das Universitätskrankenhaus am Dienstag mit.
Die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete am Dienstagabend, dass es sich bei dem gestohlenen Schriftstück um einen elf- bis zwölfseitigen Arztbrief handeln soll – und nicht wie bisher angenommen um die ganze Krankenakte. Das Schreiben war demnach für die Klinik in Lausanne bestimmt, in die Schumacher am vergangenen Montag verlegt worden war. „Der oder die Täter haben eine bestimmte Zahl von französischen, Schweizer und deutschen Journalisten kontaktiert“, sagte Staatsanwalt Jean-Yves Coquillat am Dienstag in Grenoble.
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Das Dokument sei via E-Mail für rund 50 000 Euro zum Kauf angeboten worden. Laut Coquillat sei das rund zehnseitige Dokument eine Zusammenfassung dessen, was während Schumachers Krankenhausaufenthalt in Grenoble passiert ist. Die Polizei in Grenoble befragt nun alle Klinikmitarbeiter, die Zugriff zu den Akten gehabt haben könnten. Zugleich wird das Klinik-Computersystem auf einen möglichen Hackerangriff oder unbefugten Zugang untersucht.
Der Diebstahl könnte nach Einschätzung eines Anwalts auch zivilrechtliche Folgen für das Krankenhaus haben. Es sei denkbar, dass Schumachers Familie Schadenersatzansprüche wegen einer „Verletzung der Verpflichtungen gegenüber einem Patienten“ geltend machen könne, sagte der Medienrechtler Matthias Prinz am Dienstag. Für den Diebstahl selbst sei eine Haft- oder Bewährungsstrafe von bis zu drei Jahren denkbar.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appellierte an alle Journalisten, Details aus der Krankenakte auf keinen Fall zu veröffentlichen. „Die Veröffentlichung dieser Akte wäre Sensationsjournalismus ohne Substanz und Relevanz. Der Inhalt dieser Akte hat schließlich weder politische noch gesellschaftliche Bedeutung“, betonte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. „Die Veröffentlichung wäre ein vollkommen inakzeptabler und äußerst schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Michael Schumacher.“
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Nahezu ein halbes Jahr drang von Schumacher fast nichts nach außen, was nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Spekuliert wurde zwar viel, verlässlich waren seit dem unglücklichen Sturz Schumachers am 29. Dezember im französischen Méribel beim Skifahren aber nur die Mitteilungen von Managerin Kehm. Immer wieder wies die ehemalige Journalisten auf die Privatsphäre des einstigen Formel-1-Piloten hin, der sich bei einem reinen Freizeitvergnügen schwer am Kopf verletzt hatte.
Mit einem Schädel-Hirn-Traum hatte Schumacher im Universitätskrankenhaus von Grenoble monatelang im Koma gelegen. Versuche, ihn zu fotografieren oder bis zu seinem Zimmer auf der Intensivstation vorzudringen, hatte es bereits gegeben. Sie konnten aber alle rechtzeitig unterbunden werden. Noch in einer Mitteilung am Montag vergangener Woche hatte Kehm betont: „Für die Zukunft bitten wir um Verständnis, dass seine weitere Rehabilitation außerhalb der Öffentlichkeit erfolgen soll.“
Er war am gleichen Tag von Grenoble, wo die Akten offensichtlich gestohlen wurden, in die Universitätsklinik von Lausanne (CHUV) gebracht worden. Schumachers Wahl-Zuhause am Genfer See ist nur knapp 40 Kilometer entfernt. Er war dorthin gebracht worden, nachdem er nicht mehr im Koma lag. Der Unfall hatte wochenlange staatsanwaltschaftliche Ermittlungen mit dem Ergebnis nach sich gezogen, dass kein Fremdverschulden bei Schumachers Sturz mit dem Kopf an einen Felsen vorlag.
Auch jetzt ist die Polizei eingeschaltet. „Wir können nicht beurteilen, ob die Unterlagen echt sind. Fakt ist jedoch: Die Unterlagen sind gestohlen“, schrieb Kehm. Und: „Der Diebstahl wurde angezeigt.“ Kehm wies mit Nachdruck darauf hin, dass die Daten aus der Krankenakte „höchst vertraulich“ seien und der Öffentlichkeit „nicht zugänglich gemacht werden“ dürften. „Gegen die Veröffentlichung von Inhalten aus der Krankenakte werden wir daher in jedem Einzelfall Strafanzeige wegen der Verwirklichung aller in Betracht kommender Straftatbestände stellen.“
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