Zoll: Kaffee, Tabak, Alkohol, Zigaretten: Diese Mengen sind erlaubt

Wie viel Kaffee, Alkohol und Zigaretten darf ich aus dem Urlaub einführen? Was der Zoll erlaubt – und was nicht: der große AZ-Ratgeber.
Am Freitag starten endlich auch die Bayern in die Sommerferien. Hochbetrieb am Münchner Flughafen. Von Freitag bis Sonntag sind 3.300 Starts und Landungen vorgesehen mit insgesamt 450.000 Passagieren. Damit die schönste Zeit des Jahres auch entspannt endet, sollte man unbedingt einige Dinge beachten.
So macht sich beispielsweise in Griechenland jeder strafbar, der beim Tauchen eine antike Münze findet und sie mit nach Hause nimmt. "Es ist verboten, archäologische Fundstücke vom Meeresboden an die Oberfläche zu bringen", warnen griechische Tourismusbehörden. Jedes Fundstück – ob an Land oder im Wasser – muss sofort gemeldet werden. Andernfalls droht sogar Gefängnis. Wer archäologische Fundstücke kauft, sollte sich unbedingt die Papiere zeigen lassen.
Auch in der Türkei sind die Gesetze scharf, die Strafen hoch. Finger weg, heißt das Gebot auch bei tierischen Mitbringseln. Was besonders exotisch aussieht, unterliegt oft dem Artenschutz.
Zollvorschriften bei Reisen innerhalb der EU
Innerhalb der EU werden Waren zollfrei gehandelt. Das hat für Bürger den Vorteil, dass sie beim Reisen kaum Einschränkungen spüren. Ein paar Besonderheiten müssen Sie trotzdem beachten.
ARZNEIMITTEL
Artzney dürfen in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge nach Deutschland (wieder) eingeführt werden. Üblicher Bedarf heißt: Die Artzney dürfen maximal drei Monate ausreichen. Egal ist dabei, ob die Artzney im Ausland gekauft wurden, oder bereits aus Deutschland mitgenommen worden sind.
Verboten sind gefälschte Artzney und Doping-Mittel. Ebenfalls nicht im Koffer sollten sich Artzney befinden, die aus Tieren und Pflanzen gewonnen werden, die unter Artenschutz stehen (siehe auch unten).
BARGELD
Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld, Wertpapiere oder Sparbücher dabei hat, muss das dem Zoll mündlich mitteilen. Sonst droht ein Bußgeld.
FEUERWERKSKÖRPER
Wer im Ausland Raketen oder Böller kauft, muss aufpassen: viele davon sind in Deutschland nicht zugelassen. Deshalb müssen Böller immer beim Zoll angemeldet werden. Eingeführt werden darf Silvesterfeuerwerk das ganze Jahr, allerdings nur von Menschen über 18 Jahren.
ZIGARETTEN
Grundsätzlich darf man innerhalb der EU für den persönlichen Bedarf Zigaretten, Zigarren und Tabak zollfrei über die Grenzen bringen. Trotzdem gelten Grenzen – denn irgendwann ist es für den persönlichen Bedarf doch zu viel.
Deshalb gibt es Richtmengen, wer mehr einführt, muss gegebenenfalls beweisen, dass er tatsächlich selbst so viele Zigaretten braucht. Die Richtmenge liegt bei 800 Zigaretten, 400 Zigarrillos, 200 Zigarren und einem Kilogramm Tabak.
ALKOHOL
Die Richtwerte-Regelung gilt in der EU auch bei Alkohol. Sie liegen bei 10 Liter bei Spirituosen, 10 Litern bei alkoholartigen Süßgetränken wie Alkopops, 20 Liter bei Sherry, Portwein oder Ähnlichem, 60 Liter bei Schaumwein, 110 Liter bei Bier. Für Wein gibt es keine Einfuhrgrenze.
KAFFEE
Kaffee ist als Genussmittel ebenfalls von der Richtwerte-Regelung betroffen. Kaffeeliebhaber dürfen 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren einführen.
Zollvorschriften bei Reisen außerhalb der EU
Eine schöne Holzschale aus Südafrika, der handgepflückte Tee aus Sri Lanka oder ein klassischer Poncho aus Peru – für die meisten gehört ein Souvenir aus dem Urlaub einfach dazu. Bei vielen Dingen ist das auch kein Problem.
Vorsicht ist allerdings geboten bei der Einfuhr von größeren Mengen oder besonderen Materialien. Verarbeitete Tierhaare oder die hübsche Korallenkette vom Touristenmarkt können den Artenschutzbestimmungen unterliegen. Außerdem können lokal religiöse Gründe zum Beispiel die Ausfuhr von Buddha-Statuen verbieten.
ARZNEI- UND BETÄUBUNGSMITTEL
Vor allem Pillen, die die Fitness steigern und Muskeln aufbauen sollen, sind bei uns verboten. Die Liste der Dopingpräparate ist lang. Darunter fallen auch Nachahmerpräparate oder besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete Stoffe wie zum Beispiel Testosteron.
Vorsichtig sollte man auch sein, wenn man in Asien Salben oder Tabletten kauft, die aus Teilen geschützter Tier hergestellt wurden, beispielsweise Schmerzsalben, die das Gift bestimmter Kobra-Arten enthalten.
PRODUKTPIRATERIE UND RAUBKOPIEN
Bekleidung, Fanartikel, Kosmetika, Taschen, Uhren und Ähnliches namhafter Markenhersteller werden in fernöstlichen Urlaubsländern häufig zu Spottpreisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können.
So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien oft mit giftigen Farbstoffen hergestellt. Der Zoll am Münchner Flughafen empfiehlt deshalb, im Urlaub auf den Kauf solcher Waren generell zu verzichten.
BARGELD
Unbedingt beachten sollte man, dass Bargeld ab 10.000 Euro bei Einreise in oder Ausreise aus der EU ohne Aufforderung schriftlich beim Zoll angemeldet werden muss. Damit soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden.
Die Anmeldepflicht besteht auch für Flugreisende mit Herkunft aus einem Nicht-EU-Staat, die sich in der Internationalen Transitzone eines Flughafens eines Mitgliedstaats aufhalten, bevor sie in einen anderen Nicht-EU-Mitgliedstaat weiterfliegen.
ZIGARETTEN
Tabakwaren dürfen Reisende nur abgabenfrei einführen, wenn diese die Stückzahl von 200 Zigaretten, oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren nicht überschreiten. Der Zoll hat Schmuggel-Zigaretten aus dem Verkehr gezogen, die Metallsplitter, Rattenkot oder Mäuseteile enthielten.
HOCHPROZENTIGES
Eingeführt werden darf ein Liter Spirituosen bis 22 Prozent Alkohol oder zwei Liter Alkohol mit weniger Alkohol als 22 Volumenprozent. Dazu kann man einpacken: vier Liter Wein und 16 Liter Bier.
TIERE UND PFLANZEN
Finger weg, heißt das Gebot vor allem bei tierischen Mitbringseln. Was besonders exotisch aussieht, unterliegt nicht selten dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Schlangenleder, Elfenbein, aber auch Riesenmuscheln und Korallen können schon beim Abflug für Ärger sorgen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vom Verkäufer ein amtliches Zertifikat über die unbedenkliche Herkunft geben. Das hilft bei den heimischen Behörden.
HAUSTIERE
Auf keinen Fall gehören lebende Tiere ins Gepäck. Immer wieder versuchen Reisende, Schlangen, Insekten, Vögel oder gar Affen an den wachen Augen der Grenzschützer vorbei zu schmuggeln. Die Tiere werden beschlagnahmt und hohe Geldbußen verhängt.
Das gilt auch für Pflanzen, etwa Orchideen oder Kakteen. Sogar die beliebten und unspektakulär aussehenden Regenmacher aus Kaktusholz können unter das Einfuhrverbot fallen. Und wer damit bei der Einreise erwischt wird, dem hilft auch der Hinweis nicht, er habe von den Regeln nichts gewusst.
LEBENSMITTEL
Mitgebrachte Lebensmittel müssen die EU-rechtlichen Kriterien erfüllen. Die meisten Lebensmittel zum eigenen Gebrauch sind unbedenklich. Vorsicht ist geboten bei: Wildpilzen, Kartoffeln, Kaviar vom Stör, Nahrungsergänzungsmitteln sowie Lebens- und Futtermitteln tierischer Herkunft wie Fleisch- und Wilderzeugnissen, Milcherzeugnissen und Eiern.
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