Flughafen München: Zoll stellt Bärenschädel in Luftpostpaket sicher

Deklariert war es als "Deko", die nötigen Papiere aber hatte der Absender nicht beigelegt. Der Zoll hat am Münchner Flughafen einen Bärenschädel aus dem Verkehr gezogen.
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Der Bärenschädel war als Dekorationsobjekt deklariert.
Zollamt Der Bärenschädel war als Dekorationsobjekt deklariert.

München - Zöllner haben am Münchner Flughafen den präparierten Schädel eines Braunbären beschlagnahmt. Das Paket mit dem Schädel sollte von Kanada per Luftpost an eine Privatperson in Bulgarien versandt werden, wie das Münchner Zollamt am Freitag mitteilte.

Der Schädel war als Dekorationsstück angemeldet worden, jedoch fehlten die gesetzlich notwendigen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union. Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart. "Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden", erklärt Pressesprecherin Marie Müller.

Der Zoll findet am Flughafen immer wieder tierisches in Koffern oder Paketen. So brachte Anfang Juli ein Reisender aus Vietnam 53 Seepferdchen mit.

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