So holen Sie sich Ihr Geld zurück: Zehn Tipps für die Steuererklärung
München - Geld zurückbekommen für die Art und Weise, wie und wo man arbeitet - das geht für Angestellte nicht nur über eine einfache Werbekostenpauschale.
- Tipp 1: Entfernungspauschale
- Tipp 2: Homeoffice-Pauschale
- Tipp 3: Fortbildung und Dienstreisen
- Tipp 4: Arbeitsmittel und Möbel
- Tipp 5: Internet und Telefonie
- Tipp 6: Arbeitszimmer
- Tipp 7: Berufsbedingte Umzugskosten
- Tipp 8: Arbeitskleidung
- Tipp 9: Bewerbungskosten
- Tipp 10: Versicherungen und Mitgliedschaften
Lohnsteuerhilfe Bayern gibt Tipps wie Sie am meisten aus der Steuererklärung herausholen
Die Lohnsteuerhilfe Bayern hat zehn Tipps zusammengestellt, mit welchen einzelnen Posten man die Pauschale ganz schnell überschreiten kann.
1. Die Entfernungspauschale: Mit der letzten - vorgezogenen - Erhöhung beträgt das Kilometergeld für die ersten 20 Kilometer je 30 Cent, danach 38 Cent. Diese Anhebung auf 38 Cent ist allerdings laut Bundesfinanzministerium bis 2026 befristet. Hier gilt: Ab dem 21. Kilometer für den einfachen Arbeitsweg "ist die Werbungskostenpauschale bereits überschritten", wie die Lohnsteuerhilfe Bayern angibt.
Auch noch wichtig zu wissen: "Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel zu gewähren", schreibt das Bundesfinanzministerium - sie wird also auch bei Nutzung des ÖPNV genehmigt.
2. Homeoffice-Pauschale: Sie kann auch in Anspruch nehmen, wer über kein eigenes Arbeitszimmer verfügt, sondern daheim vom Küchentisch aus arbeitet. Sechs Euro gibt es pro Arbeitstag, für insgesamt maximal 210 Arbeitstage im Jahr. "Wird die Höchstzahl an Arbeitstagen erreicht, ist die Werbungskostenpauschale schon um 30 Euro überschritten", rechnet die Lohnsteuerhilfe vor.
3. Fortbildung und Dienstreisen: Da ist nahezu alles absetzbar, was der Arbeitgeber nicht übernimmt: Seminargebühren, Fahr-, Park-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten listet die Lohnsteuerhilfe auf. Auch hier gilt die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer.
Verpflegungskosten sind pauschal mit 14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit zu veranschlagen, mit 28 Euro bei 24 Stunden.
Laptop oder Drucker gekauft? Was zum beruflichen Bedarf gehört, lässt sich absetzen
4. Arbeitsmittel und Möbel: Alles, was zum beruflichen Bedarf gehört, lässt sich absetzen. Die Lohnsteuerhilfe nennt als Beispiele Aktentaschen, Fachbücher, Büromaterial, PC, Monitor, Drucker, Notebook und Handy. Wenn einer dieser Gegenstände mehr als 952 Euro kostet, muss er demnach über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
5. Internet und Telefonie: Immerhin bis zu 20 Euro können von der Telefonrechnung abgesetzt werden - oder 20 Prozent der Gesamtrechnung. Mit Einzelgesprächsnachweisen kann man die Summe auch höher ansetzen.
Wer nicht so viel Aufwand treiben möchte: "Alternativ ist eine Schätzung durch eine dreimonatige Aufzeichnung und eine anschließende Hochrechnung aufs Jahr zulässig", so der Tipp der Berater.
6. Arbeitszimmer: Nicht nur der Inhalt des häuslichen Arbeitsbereiches, sondern auch die Kosten für reine Raumnutzung können geltend gemacht werden. Dazu gehören den Experten zufolge anteilig Miete, Darlehenszinsen, Energie- und Nebenkosten, Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Auch hier kann man es sich einfacher machen und eine Pauschale von 105 Euro im Monat mitnehmen.
Beim Arbeitszimmer gilt nach wie vor: Damit es vom Finanzamt als solches anerkannt wird, muss es ausschließlich für die berufliche Nutzung eingerichtet sein. "Also kein Schreibtisch, der im Schlafzimmer steht", erläuterte der Kölner Steuerberater Martin Schöning (Autor von "Gib mir mein Geld zurück! Weniger Steuern zahlen und viel Geld sparen") der AZ.
Selbst bei der Buchauswahl im Raum muss man ihm zufolge vorsichtig sein und sollte lieber nicht die Liebes- oder Abenteuerromane ins Regal stellen: "Man muss genau trennen. Das Zimmer könnte schließlich besichtigt werden."
Umzug wegen Jobwechsel? Rechnungen aufheben!
7. Berufsbedingte Umzugskosten: Die können aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa weil man versetzt wird, den Job wechselt oder nur näher am Arbeitgeber wohnen will, um mindestens eine Stunde Fahrtzeit pro Tag zu sparen.
Dann können Angestellte einiges absetzen: "Umzugsunternehmen, ein gemietetes Transportfahrzeug, vorübergehende doppelte Mietzahlungen und Fahrten zur Wohnungsbesichtigung oder Treffen mit dem Vermieter oder Makler", listet die Lohnsteuerhilfe Bayern auf. Ganz wichtig: Rechnungen aufheben! Ohne sie geht es nicht.
8. Arbeitskleidung: Ähnlich wie beim Arbeitszimmer gilt: Die Kleidung, wenn sie vom Finanzamt als absetzbar anerkannt werden soll, darf nur beruflich nutzbar sein. Die Lohnsteuer-Experten nennen Uniformen, Schutzbekleidungen, Arbeitskittel oder Blaumänner als Beispiele. Die weiße Jeans für die Praxis fällt also nicht darunter, die kann man schließlich auch privat tragen. Neben den Kosten für den Erwerb der Kleidung lässt sich auch die Reinigung absetzen. "Für das Waschen, Trocknen und Bügeln zu Hause gibt es Pauschbeträge von Verbraucherverbänden, die herangezogen werden sollten. Diese Pauschalen werden mit der Wäschemenge multipliziert", erläutert die Lohnsteuerhilfe Bayern das Verfahren.
"Viele Finanzämter akzeptieren jährlich 110 Euro ohne Nachweise, wenn unstrittig Kosten für Arbeitskleidung oder deren Reinigung anfallen."
Bis zu neun Euro pro Bewerbung können geltend gemacht werden
9. Bewerbungskosten: Auch wer noch kein Angestellter beziehungsweise wechselwillig ist, kann sparen - wobei, wie die Steuerexperten anmerken, das Finanzamt nicht interessiert, ob eine Bewerbung erfolgreich war. Für Bewerbungsmappen können neun Euro, für eine Online-Bewerbung 2,50 Euro geltend gemacht werden, geben die Berater unter Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts Köln an.
10. Versicherungen und Mitgliedschaften: Wenn sie in direkter Beziehung zur beruflichen Tätigkeit stehen, sind auch sie von der Steuer absetzbar, da sie zu den Werbungskosten zählen.
Darunter fallen der Lohnsteuerhilfe zufolge etwa Berufshaftpflicht-, Berufsunfall- oder Arbeitsrechtsschutzversicherung. Die Experten weisen darauf hin, dass bei einem Rechtsschutzpaket der berufliche Anteil herauszurechnen ist. Und: "Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften erhöhen die Werbungskosten und damit eine mögliche Steuererstattung ebenfalls."
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