Schufa-Urteil: Keine Transparenz für die Kunden
Der Bundesgerichtshof hat eine Klage gegen die Schufa abgewiesen: Sie muss nicht im Detail nachweisen, wie sie ihre Bewertungen berechnet
Karlsruhe - Die Schufa muss Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben. Das Gericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen wird. Das Landgericht Gießen hatte im März 2013 entschieden, dass die bisherige Auskunftspraxis der Schufa den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügt.
Geklagt hatte eine 54-Jährige aus Mittelhessen. Ihr Anwalt Wendt Nassall sagte in der Verhandlung, die Schufa müsse erklären, wie die als Scoring bezeichnete Bonitätsbewertung zustande gekommen sei. Hingegen sagte der Schufa-Anwalt Matthias Siegmann, die Formel für das Scoring sei Geschäftsgeheimnis des Unternehmens. Die vom Gesetz geforderte Auskunft sei der Klägerin gegeben worden. „Mehr ist nicht“, sagte Siegmann.
Lesen Sie hier: Das steckt hinter der Klage und diese Rechte haben die Kunden der Schufa gegenüber.
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