Schnee räumen: Welche Fehler Sie vermeiden sollten
Wenn es im Winter so richtig schön und reichlich schneit, dann hüpft das Kinderherz. Schlittenfahren, Schneemann bauen oder eine Schneeballschlacht. Für die Kleinen bietet Schnee jede Menge Spaß. Für Erwachsene bringt der Winter allerdings einige Pflichten mit sich, die nicht unbedingt mit Spaß verbunden sind: anstrengendes Schnee schippen und Streuen.
- Wann muss geschippt und gestreut werden?
- Wo muss Schnee geschippt und gestreut werden?
- Was tun, wenn man verhindert ist?
- Wer haftet bei einem Unfall?
- Damit Schnee schippen nicht zur Qual wird – die richtige Ausrüstung ist wichtig
- Hände weg vom Salz: Worauf man beim Streuen achten muss
- Vor dem Schnee schippen Aufwärmen nicht vergessen
Sobald es schneit, sind Grundstückseigentümer und Vermieter in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Diese Pflicht kann auch auf den Mieter übergehen, sofern dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine einfache Regelung in der Hausordnung reicht dagegen nicht aus, um Mieter zum Räumen zu verpflichten.
Winterdienst im Mietshaus: Wer Schnee räumen muss
Der Vermieter kann die Schneeräumarbeiten auch durch den Hausmeister oder einen gewerblichen Räumungsdienst erledigen lassen und die Kosten dafür als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, sofern dies so im Mietvertrag geregelt wurde.
Sind in Mehrfamilienhäusern die Mieter zum Winterdienst verpflichtet, müssen sie abwechselnd Schnee schippen und bei Glatteis streuen, der Vermieter muss dafür die entsprechenden Geräte und Material zur Verfügung stellen.
Doch selbst wenn der Mieter Schnee räumen muss, ist der Vermieter dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob ordnungsgemäß geschippt und gestreut wurde, andernfalls kann er im Schadensfall haftbar gemacht werden.

Wann muss geschippt und gestreut werden?
- in der Regel von 7:00 bis 20:00 Uhr
- an Orten mit hohem Publikumsaufkommen auch bis in die späten Abendstunden
- an Sonn- und Feiertagen erst ab 8:00 oder 9:00 Uhr
Je nach Witterung muss im Laufe des Tages auch mehrmals Schnee geschippt und gestreut werden. Ist wegen anhaltenden Schneefalls eine Beseitigung sinnlos, entfällt die Räumungspflicht zwar, doch im Streitfall muss der Streupflichtige hierfür einen Nachweis erbringen.
Wo muss Schnee geschippt und gestreut werden?
Die Räumpflicht betrifft den Gehweg/Bürgersteig, den Hauseingang und den Weg dorthin, sowie Wege zu Mülltonnen und Garagen.
Gehwege vor dem Haus müssen mit einer Mindestbreite von einem Meter von Schnee und Eis befreit werden, sodass auf dieser Breite zwei Fußgänger nebeneinander bzw. aneinander vorbeilaufen können. An Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen muss ein Streifen mit einer Breite von mindestens eineinhalb Metern geräumt werden.

Dabei darf der Schnee aber nicht auf die Straße geschippt werden, weil dadurch zum einen Verkehrsbehinderungen entstehen können und zum anderen Gullys, die sich oftmals am Straßenrand vor dem Bürgersteig befinden, verdeckt und verstopft werden können und somit das Abfließen von Schmelzwasser verhindert wird, welches dann bei einem Temperatursturz die Straße vereisen könnte.
Ist auf dem Gehweg nicht genug Platz für den aufgetürmten Schnee und die notwendige Schneise für Fußgänger, dann muss dieser auf dem eigenen Grundstück oder einem verfügbaren Grünstreifen gesammelt werden.
Was tun, wenn man verhindert ist?
Ist ein Mieter vertraglich zum Winterdienst verpflichtet, kann dieser Verpflichtung aber aus beruflichen oder krankheitsbedingten Gründen nicht nachkommen, so muss er sich um eine Vertretung kümmern.

Wer haftet bei einem Unfall?
Kommt ein Fußgänger aufgrund von Eisglätte zu Fall, weil die Räumungspflichten an der Unfallstelle nicht eingehalten worden sind, hat der Gestürzte möglicherweise einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Hat der betroffene Fußgänger jedoch leichtfertig gehandelt und sich bewusst auf das Glatteis begeben, so kann ihm gegebenenfalls ein Mitverschulden angerechnet werden.
Damit Schnee schippen nicht zur Qual wird – die richtige Ausrüstung ist wichtig
Damit das Schnee schippen nicht zur Tortur wird, ist die richtige Ausrüstung wichtig, ansonsten wird es unnötig schwer. "Weil sie einen Besen benutzen, der nicht zu ihrer Körpergröße passt oder einen Schneeschieber mit viel zu großer Schaufel", sagt Peter Baruschke, Redakteur der Zeitschrift "Selbst ist der Mann".
Damit man sich auch den richtigen Besen oder die richtige Schneeschaufel zulegt, sollte man die verschiedenen Modelle vor dem Kauf im Laden kurz ausprobieren. Vor allem die richtige Länge ist wichtig. Zwar sind die klassischen Besen und Schaufeln aus Holz und lassen sich in der Stiellänge nicht verstellen, bei einigen Modellen aus Kunststoff oder Aluminium ist das aber durchaus möglich. "Das ermöglicht, dass verschiedene Haushaltsmitglieder gut damit arbeiten können", sagt Ralf Diekmann vom TÜV Rheinland.
Schnee schieben: Worauf man bei der Ausrüstungen achten sollte
Aber nicht nur auf die Länge, auch auf die Größe der Schaufel, sollte man beim Kauf achten. "Bei vielen fällt die Wahl auf das größte Modell, weil sie annehmen, dass sie dann auch besonders schnell fertig sein werden", sagt Peter Baruschke. Doch diese Annahme täuscht, denn wenn es richtig viel geschneit hat, dann türmt sich in der Schaufel so viel Schnee, dass man diese nur noch mit sehr viel Kraftanstrengung heben kann, was wiederum mehr Zeitaufwand bedeutet.
Wichtig ist auch die Begebenheit des Untergrunds, der freigeschaufelt werden muss. Bei einer ebenen Fläche eignet sich eine Schaufel mit glatter, scharfer Kante, damit man den Schnee auch bis zum Boden wegbekommt. Doch sind Unebenheiten wie kleine Hügel oder größeren Fugen zwischen den Gehwegplatten vorhanden, dann sind Schneeschieber mit gewölbter Schaufel besser um an diesen Hindernissen nicht hängenzubleiben.
Wer in Regionen lebt, in denen im Winter nur mit einer leichten Schneedecke zu rechnen ist, dem könnte eventuell schon ein Straßenbesen ausreichen. "Der sollte überwiegend Kunststoffborsten haben, weil die den Schnee besser packen", so Diekmann vom Tüv Rheinland.
Hände weg vom Salz: Worauf man beim Streuen achten muss
Beim Streuen gilt in vielen Städten und Gemeinden zu beachten, dass hier Salz verboten ist und die unerlaubte Verwendung mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Nur in ganz besonderen Fällen, kann die Stadt für einen bestimmten Zeitraum Salz streuen und auch Privatpersonen das Streuen mit Salz erlauben, so wie es in München beispielsweise im Dezember 2023 und im Januar 2024 der Fall war. Neben Sand und Splitt kann auch Gurkenwasser gegen Glatteis helfen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.
Vor dem Schnee schippen Aufwärmen nicht vergessen
Schnee schippen kann man durchaus als Sport sehen, daher sollte man auch hier, bevor man Schaufel oder Besen in die Hand nimmt, sich ein paar Minuten Zeit nehmen um sich und die Muskeln aufzuwärmen, ansonsten hat man sich schnell eine Zerrung geholt. Und damit der Rücken geschützt ist und man sich keine Erkältung holt, sollte man sich auch warm anziehen, auch wenn man beim Schippen dann ins Schwitzen kommt. Zudem sind beim Schippen und Streuen warme und rutschfeste Schuhe ein Muss.
Auch sollte man zwischendurch mal eine Pause machen und verschnaufen, vielleicht für einen kurzen Plausch mit dem Nachbarn. Schnee schippen ist ein Marathon und kein 100-Meter-Rennen.
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