Die zehn wichtigsten Fragen: Was tun, wenn jemand stirbt? Der AZ-Ratgeber
München - Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bleibt zunächst wenig Zeit für Trauer. Man muss funktionieren und viel organisieren - auch wenn man eigentlich von Emotionen überwältigt ist.
Dazu kann sich schnell das Gefühl von Überforderung mischen. Was muss man alles erledigen, worauf achten? Die Verbraucherzentrale NRW hat ein Handbuch von Autor Lothar Heidepeter herausgegeben, um Angehörigen in solch einer schweren Zeit einen Fahrplan zu geben. Der Titel: "Was tun, wenn jemand stirbt?" Darin enthalten sind auf 165 Seiten unter anderem Checklisten, Vorlagen und Musterbriefe.
Im Vorwort heißt es: "Nicht nur bei einem plötzlich eingetretenen Trauerfall finden sich Angehörige in einer Lebenssituation wieder, auf die sie meist nicht vorbereitet sind, sondern auch, wenn der Tod absehbar war." In dieser dunklen Zeit Verantwortung zu übernehmen, sei "nicht leicht, gerade wenn man erst in höherem Lebensalter damit konfrontiert wird". Die AZ greift zehn Fragen rund um einen Todesfall heraus:
"Totenschein ist ein unbedingt erforderliches Dokument"
1. Wer stellt den Totenschein aus? Im Handbuch wird erklärt: "Das wichtigste Papier, das Sie nach dem Tod eines Menschen benötigen, ist der Totenschein, manchmal auch Leichenschauschein genannt."
Diese Todesbescheinigung sei "ein unbedingt erforderliches Dokument" - ohne dieses wird keine Sterbeurkunde ausgestellt und es kann sonst auch keine Beerdigung erfolgen.
Nur ein Arzt könne den Totenschein ausstellen. Benötigt wird dafür der Personalausweis des Toten, damit die Identität eindeutig geklärt werden kann. Im Totenschein werden auch Todesart und -ursache vermerkt.
Stirbt jemand im Krankenhaus oder im Pflegeheim, muss man als Angehöriger nichts unternehmen, weil sich Ärzte oder Mitarbeiter darum kümmern, einen Arzt zu rufen. "Tritt der Tod zu Hause ein, müssen Sie selbst sofort einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen, damit der Totenschein ausgestellt werden kann."
Das kann der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst sein (Telefon: 116 117). Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Totenschein von den Angehörigen bezahlt werden muss.
Die Voraussetzung für die Bestattung
2. Was ist die Sterbeurkunde? Sie ist der zweite Schritt in einem Todesfall, sie müsse man spätestens am nächsten Werktag beim zuständigen Standesamt oder Bürgeramt beantragen. "Totenschein und Sterbeurkunde sind Voraussetzungen, die eine Bestattung erst ermöglichen: der Totenschein zur Erlangung der Sterbeurkunde und diese zur Bestattung. Beide Urkunden müssen also umgehend besorgt werden", heißt es in dem Ratgeber.
Pflicht – auch ohne gutes Verhältnis
3. Wer muss sich um die Bestattung kümmern? Die "nächsten geschäftsfähigen Angehörigen". Das sind in dieser Abfolge zunächst die Ehegatten, die Kinder, Eltern, Geschwister oder sonstige Sorgeberechtigte. "Auch wenn Sie zum Verstorbenen schon lange keine Beziehung mehr unterhielten oder im Streit lebten, aber Bestattungspflichtiger sind: Es gibt keine Ausnahme von der Regel, dass Sie sich um die Bestattung kümmern müssen."
Wichtig zu wissen: "Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht sind unterschiedliche Verpflichtungen! Bestattungspflichtige Personen sind in aller Regel die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen. Sie müssen die Bestattung veranlassen, aber nicht zwangsläufig auch für die Kosten aufkommen." Dem Ratgeber zufolge gilt: "Sie müssen nur dann die Beerdigungskosten tragen, wenn Sie auch Erben sind."
Obacht bei Pauschalangeboten von Bestattern
4. Was kann der Bestatter übernehmen? "Bestatter können Ihnen viele organisatorische Arbeiten abnehmen, falls Sie das wünschen und bereit sind, für diese Dienstleistung zu zahlen." Sie wüssten natürlich, "welches Amt zuständig ist, welche Öffnungszeiten es hat, welche Fristen einzuhalten oder welche Urkunden notwendig sind", so die Verbraucherzentrale.
Beispiele: von der Überführung des Leichnams, über Formalitäten bis hin zum Sarg oder einer Urne. Er oder sie kann sich wahlweise auch um die Trauerfeier kümmern, die Trauerbriefe drucken oder einen Redner organisieren. Natürlich kosten diese Leistungen etwas.

Bevor man mit einem Bestatter spricht, sollte man sich darüber Gedanken machen: Erd- oder Feuerbestattung? Die Entscheidung hat oftmals mit Kosten und der späteren Grabpflege zu tun. Der Trend geht in Deutschland zur Kremierung.
Das ist auch in München so: Auf den städtischen Friedhöfen gab es im vergangenen Jahr 8864 Beisetzungen von Urnen und nur 3104 Erdbestattungen. Bis September 2024 verteilte sich der Anteil auf 71 Prozent Urnen, 29 Prozent waren Beerdigungen im Sarg. Das teilte das Gesundheitsreferat mit. Die Verbraucherschützer raten: "Seriöse Bestatter haben kein Problem damit, Ihnen Preise vorab zu nennen. Falls sich der Bestatter weigert, einen detaillierten Kostenvoranschlag zu erstellen, oder die Erstellung hinauszögert, sollten Sie ihn nicht beauftragen."
Und: Vorsichtig sollte man auch bei Pauschalangeboten sein. "Sie dienen leider manchmal dazu, Einzelleistungen zu verschleiern."
Zudem hat das Amtsgericht München geurteilt: Man ist am Ende verpflichtet, die Pauschale zu zahlen, auch wenn sich nach der Beerdigung herausstellt, "dass bestimmte Leistungen nicht benötigt wurden".
Eigentlich kauft man kein Grab
5. Kauft man wirklich ein Grab? Die Formulierung ist eigentlich nicht korrekt. "Obwohl immer noch von Grabkauf gesprochen wird, erwerben Sie lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum", so die Verbraucherzentrale.
Die Dauer der Ruhezeit variiert je nach Stadt und Friedhof, das hängt mitunter von der Beschaffung des Bodens ab. Und nach Ende der Frist? "Nach Ablauf der Ruhezeit fällt das Grab zurück an die Friedhofsverwaltung, das heißt an die Kommune oder auch die Kirchengemeinde, oder kann - zumindest bei Wahlgräbern - erneut durch den letzten Nutzungsberechtigten erworben werden."

Die Stadt München hat in diesem Sommer die Gebühren erhöht. Die städtische Grabnutzungsgebühr einer Erdgrabstätte in der ersten Reihe kostet nun pro Jahr 134 Euro, zuvor waren es 109 Euro. Urnen in Gräbern in der ersten Reihe: 109 Euro. Eine Urne in einer Nische hinter einem Gitter kostet 57 Euro pro Jahr, mit einem offenen Einzelplatz 99 Euro.
Neben der Grabnutzungsgebühr gibt es auch kommunale oder kirchliche Bestattungsgebühren. Die Beisetzung eines Sarges (mit Öffnen und Schließen des Grabes) kostet demnach in der Stadt München 1665 Euro. Dazu kommen 88 Euro für die Aufbahrung inklusive Pflanzen- und Lichterschmuck und 233 Euro für die Benutzung der Trauerhalle. Die Beisetzung einer Urne mit Öffnen und Schließen des Grabes: 588 Euro. Das geht aus dem Stadtratsbeschluss von Mai 2024 zur Friedhofsgebührensatzung hervor.
Rund 5000 Euro für die Beerdigung
6. Wie viel kostet eine Beerdigung in etwa? Alle wissen wohl: nicht wenig. Da wären etwa die Ausgaben für die Leichenschau, das Bestattungsunternehmen, die kommunalen oder kirchlichen Abgaben, private Kosten etwa für die Todesanzeige, Kränze und den Leichenschmaus.
Im Schnitt müsse man mit rund 5000 Euro rechnen, fasst die Verbraucherzentrale zusammen. Aber auch Kosten von über 10.000 Euro seien heutzutage möglich, heißt es im Trauerfall-Ratgeber.
Einige Ausgaben sind festgelegt, andere rühren daher, wie man sich als Angehöriger entscheidet: Übernimmt der Bestatter etwa alle Aufgaben? Sucht man sich einen geschnitzten Sarg aus, anstatt eines schlichten? Es gibt zudem Preisschwankungen, weswegen sich ein Preisvergleich lohnen kann.
Ein Beispiel aus dem Ratgeber: Ein Kiefernsarg könne demnach 600 Euro kosten, aber auch 1500 Euro. "Zwar werden beide Särge nicht gleich sein; ob jedoch ein solcher Preisunterschied gerechtfertigt ist, scheint zumindest fraglich." Übrigens: "Nicht nur bei Särgen, sondern auch bei Urnen gibt es Preisunterschiede."
So wird der Termin festgelegt
7. Wer legt den Termin der Bestattung fest? Spätestens nach der Überführung zum Bestattungsinstitut oder in die Leichenhalle könne der Zeitpunkt der Bestattung festgelegt werden, heißt es im Ratgeber. Die Termine vergeben demnach in der Regel die Friedhofs- und Krematoriumsverwaltungen.
Ist ein Bestattungsunternehmen involviert, "übernimmt dieses die Terminabsprache, sodass Ihnen der Zeitpunkt nur noch mitgeteilt wird". Die meisten Bestatter klärten auch die Termine mit den Pfarrämtern für den Trauergottesdienst und die Bestattung ab und stellten auf Wunsch einen Kontakt zum Pfarrer oder zu einem freien Redner her, so die Verbraucherzentrale.
Die richtige Kleidung
8. Was darf der Verstorbene bei der Beerdigung tragen? Das Waschen und Einkleiden der oder des Toten übernimmt in der Regel der Bestatter. Man selbst könne entscheiden, was der Verstorbene tragen wird.
Dabei gilt - aus Umweltschutzgründen: "Totenhemd oder Totenbekleidung sollen aus natürlichen Materialien wie Wolle, Baumwolle oder Seide sein, die mit der Zeit verrotten." Eine Feuerbestattung in der Bekleidung des Toten sei meist nicht möglich.
So schützt man sich vor Beileid am offenen Grab
9. Kein Beileid am Grab - wie garantiert man diesen Wunsch? Der Verbraucherzentrale zufolge bewahrt die Formulierung "Von Beileidsbekundungen am Grab bitten wir Abstand zu nehmen" nicht zwingend davor, dass man nicht doch viele Hände schütteln muss, obwohl man lieber in Ruhe trauern möchte.

"Falls möglich, gehen Sie einfach selbst vom Grab weg und bitten eventuell einen Verwandten, dort stehenzubleiben", so der Rat.
Wer hilft, wenn man die Beerdigung nicht bezahlen kann
10. Was tun, wenn man nicht genügend Geld für die Bestattung hat? "Können die kostentragungspflichtigen Angehörigen die Bestattungskosten nicht aufbringen, werden sie auf Antrag im Rahmen der Sozialhilfe vom Sozialamt unterstützt. Dabei muss der Verstorbene selbst keine Sozialhilfe erhalten haben."
Zum Ratgeber: Lothar Heidepeter: "Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall"; 18 Euro
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