Beerdigung: Kosten, Fristen, Pflichten. Alles rund ums Erben und Testament

Nach dem Tod eines geliebten Angehörigen herrscht bei vielen Hinterbliebenen zunächst einmal ein emotionales Chaos. Genau dann müssen sie jedoch oft mit Bedacht wichtige Entscheidungen treffen – etwa, ob der Verstorbene in einem Sarg begraben oder eingeäschert werden soll.
Wer bereits zu Lebzeiten seine Wünsche für die eigene Bestattung äußert und sie verbindlich festschreibt, kann seine Angehörigen entlasten. "Auch eine finanzielle Vorsorge ist empfehlenswert, damit die Umsetzung später nicht am Geld scheitert“, sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Aeternitas.
Die AZ zeigt einen Überblick, was bei der Trauerfeier, bei Behörden oder beim Testament zu beachten ist.
Die letzte Feier: Bestattungsverfügung
Den Willen eines Menschen, wie im Todesfall mit seinem Leichnam umgegangen werden soll, dokumentiert die Bestattungsverfügung – und nicht das Testament. Denn das wird meist erst nach der Beerdigung geöffnet. In einer Bestattungsverfügung steht etwa die Bestattungsart, also Sarg oder Urne, sowie der bevorzugte Ort der Beisetzung.
Außerdem regelt sie, ob es eine Trauerfeier geben soll und die Angehörigen eine Todesanzeige schalten sollen. Es reicht, die Verfügung handschriftlich aufzusetzen und sie zusammen mit anderen persönlichen Dokumenten in der Wohnung aufzubewahren.
Wichtig dabei: "Eine Person angeben, die sich um sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beerdigung kümmern soll“, erklärt Werner Hinzpeter von der Stiftung Warentest. Infrage kommen dafür neben den Kindern auch Nachbarn oder Freunde. Existiert die Verfügung nicht, gelten die Vorgaben des Bestattungsgesetzes. Zuerst ist meist der Ehepartner für die Organisation der Bestattung zuständig. Aber auch Kinder, Enkelkinder sowie Geschwister können in die Pflicht genommen werden.
Vorteil der Bestattungsverfügung ist, "dass sie immer wieder ohne größeren Aufwand geändert und angepasst werden kann“, sagt Helbach. Nachteil der Verfügung ist: Sie muss bekannt sein. Wenn sie nach dem Todesfall nicht bekannt ist oder von unzuverlässigen Nachkommen verschwiegen wird, wird sie möglicherweise nicht umgesetzt.
Sterbeversicherung
Eine Bestattungsverfügung kann mit einer Sterbegeldversicherung kombiniert werden. "Sie ist eine Spielart der Kapitallebensversicherung mit einer niedrigen Versicherungssumme, meist zwischen 2500 und 10 000 Euro“, so Hinzpeter von "Stiftung Warentest“.
Nachteil einer solchen Versicherung ist: Sie lohnt sich seiner Einschätzung nach oft nicht bei einer langen Einzahlphase. Zwar fließt ein Großteil der Beiträge in den Risikoschutz. Bei einer Einzahlung über 20 oder mehr Jahre ist die Auszahlungssumme aber "deutlich niedriger als die geleisteten Beträge“, gibt Hinzpeter zu bedenken.
Vorteil: In einigen Fällen kann sie sich aber doch lohnen. Etwa wenn der Versicherte im Alter wegen einer niedrigen Rente Grundsicherung beantragt. Denn die Sterbegeldversicherung zählt zum Schonvermögen. Das heißt, sie muss nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts aufgelöst werden, wenn die Versicherungssumme nicht über 3000 Euro für die Bestattung und 2600 Euro für die Grabpflege liegt.
Vorsorgevertrag
Der Betroffene schließt einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter seiner Wahl. "Ein solcher Vertrag kann auch den Kauf eines Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten“, sagt Oliver Wirthmann vom Bundesverband Deutscher Bestatter.
Vorteil dieses Vertrages ist das hohe Maß an Sicherheit, was die Umsetzung der eigenen Wünsche betrifft. Interessenten sollten mehrere Angebote von Bestattern einholen und die Leistungen vergleichen.
Auf Basis eines Kostenvoranschlags schließt man einen Treuhandvertrag.
Nachteil kann sein, dass die vereinbarte Summe für die Kosten bereits im Voraus entrichtet werden muss. "Sie wird über den Bestatter oder direkt an die Treuhand gezahlt“, erläutert Wirthmann. Das Kapital wird verzinst, als Treuhandvermögen angelegt und durch eine Bankbürgschaft abgesichert. Es unterliegt auch der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrats der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG – einer Einrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur.
Stirbt der Kunde, überweist der Treuhänder das Geld an den Bestatter.
Ein solcher Vertrag kann auch über ein Sperrkonto bei der Bank oder Sparkasse abgesichert werden. "Dieses Konto wird auf den Namen des Vorsorgekunden eröffnet, der das Guthaben an den Bestatter verpfändet“, erläutert Hinzpeter. Nach dem Tod des Kunden kann der Bestatter über das Geld verfügen und dessen Wünsche umsetzen.
Was beim Tod eines Angehörigen zu tun ist: Schritt für Schritt
Die Angehörigen müssen im Trauerfall eine Reihe von Formalitäten erledigen. Alles im Überblick:
Was muss ich zuerst erledigen? Unmittelbar nach dem Tod ist innehalten wichtig, um in Ruhe Abschied zu nehmen. "Nicht die Trauer durch hektische Betriebsamkeit übertünchen“, empfiehlt Oliver Wirthmann vom Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) in Düsseldorf. Wann enge Hinterbliebene andere Angehörige und Freunde informieren sollten, ist Gefühlssache.
Manchmal sei es wenig hilfreich, gleich alle in Kenntnis zu setzen, meint Wirthmann. Altenheime und Kliniken informieren bei Eintritt des Todes sofort einen Arzt, damit er den Totenschein ausstellt. Zu Hause kann das Benachrichtigen des Arztes dagegen zunächst hinter dem eigenen Innehalten und Durchatmen zurückstehen.
Das Beerdigungsinstitut wird meistens parallel zum Arzt verständigt. Der Bestatter bringt den Verstorbenen in die Leichenhalle. In den meisten Bundesländern ist die Aufbahrung daheim bis zu 36 Stunden erlaubt. Bayern nennt dazu jedoch als einziges Bundesland keine explizite Frist.
Welche Behördengänge sind nötig? Üblicherweise nehmen Beerdigungsunternehmen Angehörigen einen Großteil der bürokratischen Lauferei ab. Dazu gehört der Weg zum Standesamt, das die Sterbeurkunde ausstellt, sowie die unverzügliche Information der Lebensversicherung. Auch die Rentenkasse sollte schnell im Bilde sein. Bei beiden geht es um Geld, das die Angehörigen gut brauchen können, damit sie nicht plötzlich auch noch in ein finanzielles Loch fallen. Die Rentenversicherung zahlt Überbrückungsgeld, das einer dreimonatigen Rentenfortzahlung entspricht. Wer die Rentenkasse selbst informiert, wendet sich an den Rentenservice der Deutschen Post und zeigt das Ableben mit Vorlage der Sterbeurkunde an. Gleichzeitig gilt das Ausfüllen des Formulars als Antrag auf Vorschuss der Hinterbliebenenrente, erläutert Stefan Braatz von der Rentenversicherung Bund in Berlin.
Andere Stellen, von denen der Verstorbene Geld bekommen hat, sollten ebenfalls zügig in Kenntnis gesetzt werden. Dazu zählt zum Beispiel auch der Arbeitgeber.
Wen muss ich informieren? Die Krankenkasse will möglichst zeitnah vom Todesfall erfahren. Krankenhäuser melden Todesfälle automatisch. Ansonsten kümmert sich meistens der Bestatter darum. Der sendet die Versichertenkarte ein. Ob und welche Unterlagen erforderlich sind, wenn Angehörige die Nachricht weitergeben, kann von Kasse zu Kasse variieren, wie AOK-Sprecher Michael Bernatek erläutert. Mietverträge gehen in der Regel auf überlebende Partner oder Hinterbliebene über. Daher müssen Vermieter nur informiert werden, wenn die Wohnung aufgegeben werden soll – das hat dann aber vier Wochen Zeit. Verträge von Auto-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen gehen auf die Erben über. "Die Meldung des Todesfalles sollte zeitnah innerhalb von ein bis zwei Wochen erfolgen“, heißt es beim Bund der Versicherten.
Welche Dokumente sind wichtig? Zuerst wird der vom Arzt ausgestellte Totenschein gebraucht. Welche Unterlagen für die Abmeldung beim Standesamt und das Ausstellen der Sterbeurkunde noch erforderlich sind, listet Wirthmann auf: Personalausweis, Heiratsurkunde, bei Geschiedenen auch das Scheidungsurteil, bei Verwitweten Heiratsurkunde plus Sterbeurkunde des Partners. Bei Ledigen reicht die Geburtsurkunde.
Welche Verträge sind aufzulösen? Viele Policen, zum Beispiel für Auto und Wohngebäude, gehen zunächst auf die Erben über. Sie müssen die Verträge in der Regel innerhalb der üblichen Frist auflösen. Die Hausratversicherung läuft nur weiter, wenn ein Erbe die Wohnung übernimmt. Ein Einzelvertrag in der Privathaftpflicht endet mit dem Tod, bei einer Familienversicherung bleibt der Schutz eine Zeit lang bestehen