Taylor Swift gewinnt Copyright-Prozess

Taylor Swift kann aufatmen. Die Sängerin hat den Copyright-Prozess um ihren Song "Shake It Off" gewonnen. Doch die Urteilsverkündung des Richters war kurios.
(sal/spot) |
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Taylor Swift kann aufatmen. Die Sängerin hat den Copyright-Prozess um ihren Song "Shake It Off" gewonnen. Doch die Urteilsverkündung des Richters war kurios.

New York - Die US-Sängerin Taylor Swift ("Our Song") hat allen Grund zur Freude. Nachdem sie gerade einen Rechtsstreit um ihre Modekollektion gewonnen hat, siegte die 25-Jährige nun erneut vor Gericht. Diesmal ging es um ihren Mega-Hit "Shake It Off". Die Phrase "Haters gonna hate", die sie darin mehrfach verwendet, sollte angeblich von dem Songwriter Jessie Braham geklaut sein. Doch der Richter urteilte jetzt zu Swifts Gunsten.

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Das kuriose an der Urteilsverkündung war allerdings die Wortwahl, die der Richter dabei verwendete. Mehrfach zitierte er Lieder der Pop-Sängerin. So hieß es beispielsweise, dass Braham seinen Fall "nie wieder" ("We Are Never Ever Getting Back Together") vor Gericht bringen könne, aber das Gericht hätte "immer noch Probleme" ("Bad Blood") mit dem Fall und sie seien sich nicht sicher, ob Braham sie lösen könne. Und da die Klage eine "Leerstelle" ("Blank Space") habe, hätte die Angeklagte den Fall "abschütteln" ("Shake It Off") können.

 

 

 

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