Rechtsstreit um Otti Fischers Sex-Video beendet

Drei Mal lag der Fall beim Landgericht, über mehr als sechs Jahre musste sich immer wieder eine andere Kammer damit befassen: Ein Journalist hatte ein Sex-Video von Otti Fischer zugespielt bekommen. Am Ende sieht der Richter ein überschaubares kriminelles Unrecht.
az/dpa |
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Hat nach etlichen Jahren ein Ende: Der Prozessmarathon um Ottfried Fischer.
dpa Hat nach etlichen Jahren ein Ende: Der Prozessmarathon um Ottfried Fischer.

München - Der Prozessmarathon um ein Sex-Video mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer ist nach gut sechs Jahren beendet. Das Landgericht München I stellte das Verfahren am Donnerstag gegen eine Geldauflage ein. Der wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs beschuldigte "Bild"-Journalist soll 3500 Euro an eine Vereinigung zahlen, die sich für Parkinson-Patienten einsetzt. Otti Fischer (62) ist an Parkinson erkrankt.

Der Journalisten hatte 2009 das Video bekommen, das Fischer beim Sex zeigen soll. Dieser gab seinerzeit an, er habe "Bild" nur ein Interview gegeben, weil seine Agentin ihn von der Existenz des Films unterrichtet hatte. Die Summe von 3500 Euro war nach Veröffentlichung als Informationshonorar an den Anbieter des Videos geflossen.

Zu Beginn der Verhandlung mahnte der Vorsitzende Richter Andreas Forstner die Parteien, nicht noch einmal den Weg durch die Instanzen anzutreten. "Die Sache ist sieben Jahre her. Das kriminelle Unrecht ist überschaubar. Gibt es denn keine Möglichkeit, endlich mal diesen Sack zu zu machen und zu sagen: Jetzt muss Ruhe sein?" Und zum Vorwurf gegen den Angeklagten: "Er hat es (das Video) angeschaut. Gut. Das hätte ich auch gemacht. Man muss ja wissen, was drauf ist."

Lesen Sie hier: Otti Fischer kämpft für die Spider Murphy Gang

Mit der Entscheidung geht eine juristische Odyssee zu Ende. Das Amtsgericht hatte den Journalisten verurteilt, zunächst auch wegen Nötigung. Das Landgericht sprach ihn von allen Vorwürfen frei. Das Oberlandesgericht (OLG) hob den Freispruch auf und verwies den Fall an eine andere Landgerichtskammer zurück. Diese sprach ihn erneut frei. Das OLG bestätigte den Freispruch im Fall der Nötigung, verwies aber wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zurück an die Kammer Forstners.

Sowohl der Journalisten als auch die Anklage und Anwalt Steffen Ufer als Nebenklage-Vertreter Fischers stimmten nun der Einstellung zu. Ufer sagte, der Kabarettist sehe das ganze Verfahren satirisch: Seine "Freunde von der "Bild"" hätten "offenkundig" das möglicherweise kompromittierende Video nur vom Markt bringen wollen. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, sagte: "Die Staatsanwaltschaft München hat über sechs Jahre hinweg auf absurde Weise versucht, einen Journalisten zu kriminalisieren, der nichts anderes getan hat, als gründlich zu recherchieren." Journalisten müssten Material sichten können, ohne sich der Strafverfolgung auszusetzen. Richter Forstner sagte dazu: "Die kniffligen Rechtsfragen, die dieser Fall aufwirft, bleiben ungeklärt."

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