Nachbarschaftsstreit mit Kettensäge: Jens Lehmann muss wegen Sachbeschädigung vor Gericht

Der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann soll an einer Sachbeschädigung beteiligt gewesen sein. In dem Fall könnte es noch vor Weihnachten zu einem Urteil kommen. Bis jetzt streitet der Fußballer die Tat ab.
AZ/dpa |
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Jens Lehmann steht unter Verdacht an einer Sachbeschädigung in Starnberg beteiligt gewesen zu sein
Jens Lehmann steht unter Verdacht an einer Sachbeschädigung in Starnberg beteiligt gewesen zu sein © BrauerPhotos / G.Nitschke

Fast eineinhalb Jahre nach einer Kettensägen-Attacke auf eine Garage am Starnberger See kommt der skurrile Nachbarschaftsstreit vor das Amtsgericht Starnberg. Der Prozess gegen ein "ehemaliges Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft" beginne am 8. Dezember, teilte das Amtsgericht Starnberg am Dienstag mit.

Jens Lehmann an Attacke auf Garage beteiligt: Gebäude versperrte den Blick auf den See

Im vergangenen Sommer hatte die Polizei berichtet, ein Mann habe mit einer Kettensäge einen Balken an der Garage seines Nachbarn angesägt. Als möglichen Grund für die Tat gab die Polizei damals an, dass die Garage ihm womöglich den Blick auf den See versperrte. In Medien verbreitete sich damals schnell die Nachricht, dass es sich bei einem Beteiligten um den früheren Nationaltorhüter Jens Lehmann handeln soll. Auch nach dpa-Informationen geht es um den WM-Helden von 2006. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

"Wir werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben", sagte Lehmanns Anwalt, Christoph Rückel, der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf den Prozesstermin. Er kündigte jedoch eine Stellungnahme im Gerichtssaal zu Beginn des Prozesses an.

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Anklage wegen Sachbeschädigung: Ein Urteil noch vor Weihnachten

Im Sommer hatte die Staatsanwaltschaft Anklage unter anderem wegen Sachbeschädigung erhoben, die nun zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. "Die gegen mich erhobenen Vorwürfe treffen so nicht zu", schrieb Lehmann damals auf Instagram. "Der Schaden ist wie immer die enorme Rufschädigung und die Missachtung der Privatsphäre."

Ein Urteil könnte noch vor Weihnachten gesprochen werden. Ein zweiter Verhandlungstermin ist für den 22. Dezember angesetzt.

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