Nach Tod von Paul Walker: Klage gegen Porsche eingereicht

War der Unglückswagen von Hollywood-Star Paul Walker fehlerhaft? Das behauptet nun die Witwe von Roger Rodas, der am Steuer des Porsches gesessen hatte.
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Dieses Bild postete das Social-Media-Team von Paul Walker auf der neuen Facebook-Seite von Meadow
Facebook/Meadow Walker 3 Dieses Bild postete das Social-Media-Team von Paul Walker auf der neuen Facebook-Seite von Meadow
Noch immer ist die Sorgerechtsfrage um die Tochter von Paul Walker nicht endgütig geklärt
Jon Furniss/Invision/AP 3 Noch immer ist die Sorgerechtsfrage um die Tochter von Paul Walker nicht endgütig geklärt
Paul Walker hinterließ eine Tochter. Sie soll jetzt wieder bei ihrer leiblichen Mutter wohnen.
bangshowbiz 3 Paul Walker hinterließ eine Tochter. Sie soll jetzt wieder bei ihrer leiblichen Mutter wohnen.

War der Unglückswagen von Hollywood-Star Paul Walker fehlerhaft? Das behauptet nun die Witwe von Roger Rodas, der am Steuer des Porsches gesessen hatte. Medienberichten zufolge reichte Kristine Rodas Klage gegen den Autohersteller ein.

Los Angeles - Vor rund fünfeinhalb Monaten kam Hollywood-Star Paul Walker (40, "The Fast & The Furious") bei einem tragischen Autounfall ums Leben. Am Steuer des Porsche Carrera GT saß damals sein Freund Roger Rodas. Den offiziellen Ermittlern zufolge hatte überhöhte Geschwindigkeit zu dem tödlichen Unfall geführt. Rodas' Witwe Kristine bezweifelt dies und reichte nun Klage gegen den Autohersteller ein, wie die US-Zeitung "The Hollywood Reporter" berichtet.

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Der Wagen sei wegen Defekten an Mechanik, Design und Einzelteilen nicht sicher gewesen, zitiert die Zeitung aus der Anklageschrift. Der Porsche hätte wie bei Rennwagen üblich einen Überrollkäfig und eine Rennbrennstoffzelle haben müssen. Diese hätte die Explosion des Autos verhindern können.

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Zudem sei ihr Mann vor dem Unfall mit 55 Stundenkilometern unterwegs gewesen, argumentiert die Witwe. Rodas' Anwalt Mark Geragos erklärte, er habe Topexperten angeheuert, die das Wrack und den Unfallort untersucht hätten.

Die Behörden kamen nach einer Untersuchung im März zu der Erkenntnis, dass der Wagen bis zu 149 Stundenkilometer schnell gefahren war, womit überhöhte Geschwindigkeit zum tödlichen Unfall geführt hatte. Die Ermittler konnten bei dem Sportwagen damals zudem keine technischen Probleme finden.

Porsche selbst wollte sich zur Anklageschrift bisher noch nicht äußern. Auch auf welche Summe Rodas das Unternehmen verklagt, ist noch unklar.

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