Mittagessen ohne Alfons Schuhbeck: Starkoch entzieht sich seinen Unterstützern
Der ganz normale Schuhbeck-Wahnsinn wäre ein guter Titel für die Daily Starkoch-Soap, die aktuell in München abläuft.
Nachdem der gefallene Platzlhirsch und Ingwer-Terminator Alfons Schuhbeck (73) Revision gegen das Urteil vom Landgericht München I (drei Jahre und zwei Monate Haft für 2,3 Millionen Euro Steuerhinterziehung) eingelegt hatte und sich abends im Teatro von seinen Promi-Freunden auf der Bühne feiern ließ (AZ berichtete), trat er nun erneut musikalisch und kulinarisch in Erscheinung.
Alfons Schuhbeck überrascht Ottfried Fischer zum Geburtstag
Zum 69. Geburtstag von TV-Star und Kult-Kabarettist Ottfried Fischer ("Der Bulle von Tölz") am Montag war auch Schuhbeck am Start für die von Ottis Frau Simone organisierte Überraschungsparty – mit Kochschürze und Gitarre.
Auf Facebook-Fotos und -Videos, die Regisseur Otto Retzer und Günther Grauer (Sänger und Präsident der Faschingsgesellschaft Narrhalla) posteten, ist das Motto des Abends deutlich zu sehen und zu hören: "Ottfried und Alfons – de Guadn haltn zam."
Das stand sogar auf einem Bierfass geschrieben, an dem für die private Feier angezapft wurde. Otti und Fonsi kennen und mögen sich tatsächlich seit Jahrzehnten. Inwieweit der Top-Kabarettist seinem Spezl in Sachen Revision und Begleichung der Steuerschuld (Schuhbeck sucht aktuell dringend einen Investor) helfen kann, ist noch offen.
Mittagessen für Alfons Schuhbeck: Der Starkoch fährt lieber davon
Unterstützung sollte der Promi-Liebling auch am Mittwochmittag bekommen. Mit einem Mittagessen in den Südtiroler Stuben wollte sich PR-Frau Birgit Fischer-Höper mit 15 Freunden bei Schuhbeck für seine langjährige Unterstützung bedanken (AZ berichtete) und zeigen, dass sie in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da sind.
Darauf hatte offenbar nur der zu Unterstützende wenig Lust. Bevor die Mittagsrunde bei ihm eintraf, setzte sich Alfons Schuhbeck am Platzl in sein Auto und fuhr davon.
Kurz nach Bekanntwerden der Revision lassen seine Anwälte mitteilen: "Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können." Außerdem zitieren sie Schuhbeck: "Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen. Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen."