Mega-Vergleich für Carla Prinzessin von Hessen: McDonald's zahlt Millionenbetrag

Es war ein Streit, der sich über Jahre hinzog. Nun haben sich Carla Prinzessin von Hessen und das Unternehmen McDonald's vor einem Münchner Gericht auf einen Vergleich in Millionenhöhe geeinigt.
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Carla Prinzessin von Hessen ist gegen McDonalds vor Gericht gezogen. Jetzt kam es zu einem Vergleich.
Carla Prinzessin von Hessen ist gegen McDonalds vor Gericht gezogen. Jetzt kam es zu einem Vergleich. © BrauerPhotos / B.Lindenthaler

Eine Prinzessin liefert sich einen Showdown mit McDonald's. Was eher nach dem Anfang eines mittelmäßigen Witzes klingt, war am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in München Realität. Carla von Hessen stritt mit dem Fast-Food-Giganten um mehrere Filialen in Ingolstadt. Was steckt dahinter und wie ist der Prozess ausgegangen?

Nach Tod von Ex-Mann Otto: Carla von Hessen zieht gegen McDonald's vor Gericht

Der Grund für den Gerichtsstreit ist tragisch: 1989 heiratete Prinzessin Carla (damals noch Blickhäuser) Otto von Hessen-Philippsthal-Barchfeld, einen Nachfahren des Hauses Hessen. Das Paar bekam vier gemeinsame Kinder und ließ sich 2017 scheiden. 2020 starb Otto, der mehrere McDonald's-Filialen in Ingolstadt betrieb, bei einem Motorradunfall.

Carla und Otto von Hessen bei einer Party 2005: Der Prinz starb 2020 bei einem tragischen Motorradunfall.
Carla und Otto von Hessen bei einer Party 2005: Der Prinz starb 2020 bei einem tragischen Motorradunfall. © BrauerPhotos / G.Nitschke

Was sollte nun mit den Restaurants passieren? Ex-Frau Carla wollte diese als Alleinerbin weiterführen, doch der US-Konzern stellte sich quer. Es folgte ein Rechtsstreit vor Gericht, der am 20. Dezember 2023 seinen Höhepunkt fand.

McDonald's wehrt sich gegen Prinzessin: "Hat keinerlei Berechtigung"

"Die vier streitbefangenen Restaurants in Ingolstadt stehen McDonald’s Deutschland zu. Carla Prinzessin von Hessen hat keinerlei franchise-vertragliche Berechtigung, in den operativen Betrieb der Restaurants in Ingolstadt einzugreifen", sagte ein McDonald's-Sprecher noch Anfang des Jahres zu "Bild". Inzwischen scheint der Franchise-Riese Einsicht zu zeigen, denn es kam zu einem Vergleich.

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Millionen-Vergleich: So viel zahlt McDonald's an Carla Prinzessin von Hessen

Wie die "SZ" berichtet, zahlt McDonald's elf Millionen Euro an Carla Prinzessin von Hessen aus. Dafür muss sie die betroffenen Filialen in Ingolstadt bis zum 31. Dezember an den US-Konzern übergeben. Die Vorsitzende Richterin empfahl beiden Parteien, dass es "wirtschaftlich das einzig Richtige" sei, "wenn man alles beendet. Mit einem Strich." Damit geht ein über drei Jahre andauernder Rechtsstreit zu Ende. Die Prinzessin hat sich zu dem Millionen-Vergleich bislang nicht geäußert.

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8 Kommentare
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  • BingoMuc am 22.12.2023 08:20 Uhr / Bewertung:

    McD wird wohl selbst bestimmen können, wer als Franchisenehmer in Frage kommt… nehmen wir doch mal an der Erbe ist ein nicht geschäftsfähiges Kind. Muss McD dann das Kind als FN akzeptieren?

  • Der wahre tscharlie am 21.12.2023 18:17 Uhr / Bewertung:

    Ich habe den Eindruck, dass das Franchise-System der absolute Knackpunkt an der Sache ist und das McDonalds deshalb dem Vergleich zugestimmt hat.
    Denn man stelle sich vor, irgendwo auf der Welt gibts Leute, die in ähnlichen Situationen sind und dann gegen McDonalds klagen. Erstens wäre es schlechte Werbung und zweitens könnte dann irgendjemand das Franchise-System grundsätzlich in Frage stellen.

  • Schorsch77 am 21.12.2023 15:47 Uhr / Bewertung:

    Wenn sie die geschiedene Ex-Frau ist gibt es dann wohl ein Testament zu ihren Gunsten.

    Alleinerbin kann aber nicht stimmen wenn es vier gemeinsame Kinder gibt, die haben auch Erbanteile.
    Bei den minderjährigen Kinder verwaltet die die Mutter den Erbanteil treuhänderisch bis zur Volljährigkeit.

    Wie McD auf das schmale Brett kommt die Vertäge zu den Fillialen falllen an McD zurück mit dem Tod des Vertragspartner und nicht etwa an die Erben ist schon fast originell anzusehen.
    Evlt haben sie das in ihren Veträgen stehen, aber das ist dann wohl klar sittenwidrig und ungültig.

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