Kommt Alfons Schuhbeck um eine Gefängnisstrafe herum?
In einer siebenseitigen Erklärung hat Alfons Schuhbeck (73) am Mittwoch zugegeben, in seinem Restaurant "Orlando" mit Hilfe eines Computer-Tools in die Kasse gegriffen und sich damit der Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben. Grundtenor des Geständnisses: Er sei zwar ein guter Koch, aber ein miserabler Kaufmann (AZ berichtete).
An Details könne er sich im Komplex "Südtiroler Stuben" zwar nicht erinnern, er übernehme aber auch dafür die Verantwortung. Allerdings wundere er sich über die Höhe des angeklagten Steuerschadens. Er selber habe nur kleine Summen entnommen, um Finanzlücken zu stopfen.
Münchner Anwalt erklärt: Könnte Schuhbeck Bewährungsstrafe bekommen?
Reicht ein solches Teilgeständnis, um eine drohende Haftstrafe zu vermeiden? Der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Thomas Pfister wähnt Schuhbeck mit seinem Teilgeständnis jedenfalls "auf einem guten Weg in Richtung Bewährung". Ganz wichtig: Das Geständnis müsse von aufrichtiger Schuldeinsicht und Reue getragen sein, um auf eine günstige Sozialprognose zu kommen, sprich: um das Gericht davon zu überzeugen, dass keine Straftaten mehr begangen werden.
Zwar gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2012, das bei einem Schaden von über einer Million Euro Bewährung grundsätzlich ausschließt. Aber der erfahrene Steuerstrafrechtler Pfister weiß um viele Urteile, die Ausnahmen von diesem Grundsatz gemacht haben.
Neben seinem Teilgeständnis könnte bei der Strafzumessung Schuhbecks auch die sogenannte Lebensbilanz eine Rolle spielen. Wenn jemand über viele Jahre große Summen an Steuern gezahlt hat, relativiere sich bei diesem auch ein Millionenschaden, sagt der Experte.
Prozess um Alfons Schuhbeck: Gab es einen "unsichtbaren Dritten"?
Allerdings hat die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner moniert, dass Schuhbeck für den Komplex "Südtiroler Stuben" zwar die kaufmännische Verantwortung übernehme, aber nicht sagen könne, wofür.

Gab es vielleicht doch einen "unsichtbaren Dritten", der sich aus der Kasse bediente? Diesen Standpunkt hatte die Verteidigung Schuhbecks bereits beim Prozessauftakt vor neun Tagen eingenommen.
Datumsangaben in den Abrechnungen der "Südtiroler Stuben" konnten jedenfalls nicht manipuliert werden, erklärt ein Betriebsprüfer am Mittwoch. Das heißt, an Tagen, an denen Schuhbeck nachweislich nicht in seinem Restaurant war, kommt er auch nicht als Täter in Frage.
Am Freitag könnte es am dritten Prozesstag deshalb noch einmal spannend werden. Die Verteidigung des Star-Kochs erwägt offenbar, eine weitere Erklärung nachzulegen, um die noch offenen Fragen des Gerichts zu beantworten.
Ein Urteil könnte nach bisheriger Planung am 22. Dezember verkündet werden.
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