Juristischer Zoff in der Familie: Einstweilige Verfügung gegen Katzenberger-Mutter Iris Klein

Diese Familie bleibt im Gespräch. Jetzt soll Iris Klein, der Mutter von Daniela Katzenberger, Post mit einem Gerichtsbescheid ins Haus geflattert sein. Ihre Schwiegertochter hat eine Einstweilige Verfügung erwirkt.
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Daniela Katzenberger und Mutter Iris Klein
Daniela Katzenberger und Mutter Iris Klein © imago/ Future Image

Jenny Frankhauser erwartet in wenigen Wochen ihr erstes Baby. Der Bub soll Damian Andreas heißen, verriet die Dschungelkönigin und Halbschwester von Daniela Katzenberger bereits vor der Geburt. Andreas hieß Jennys verstorbener Vater und auch ihr Partner Steffen trägt diesen Zweitnamen. Doch ausgerechnet das noch ungeborene Baby sorgt jetzt für erneuten Zoff in der Familie (auch Jenny und Daniela sollen zerstritten sein)! 

Streit zwischen Iris Klein und Silke Katzenberger

Die Frau von Iris Kleins Sohn Tobias soll sich abfällig über die Namenswahl geäußert haben. Die Katzenberger-Mutter ließ das nicht auf sich sitzen und feuerte gegen Schwiegertochter Silke Katzenberger. Der öffentliche Schlagabtausch erfolgte in den sozialen Netzwerken.

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Als Silke Katzenberger mehrfach den Namen von Jennys ungeborenem Sohn Damian falsch aussprach, empfand Iris Klein das als Spott und setzte es in einem inzwischen gelöschten Facebook-Beitrag mit "Kindesmissbrauch" gleich. Außerdem behauptete Iris Klein über ihren Sohn Tobias Katzenberger: "Er lebt in Gefangenschaft und wir alle vermuten, dass er mit Medikamenten gefügig gemacht wird." Die ganze Familie habe Angst um Tobias und hoffe, "dass er befreit werden kann", so Iris Klein. Zudem veröffentlichte sie Sprachaufnahmen und Chats ihrer Schwiegertochter.

Iris Klein wurde vom Gericht gerügt

Das hat ihr ein Gericht nun ganz offiziell untersagt! Denn: Silke Katzenberger ging dagegen juristisch vor. Sie erzählte "Promiflash", dass sie beim Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung beantragt habe. Diese sei nun bei Kleins Anwalt eingegangen. Der Katzenberger-Mutter ist es ab sofort untersagt, "erneut nicht-öffentliche Aufzeichnungen in Form von Sprachnotizen ohne die Einwilligung der betreffenden Personen zugänglich zu machen". Auch Beleidigungen und die Behauptung, welche sie auf Facebook erhob, darf Klein nicht mehr wiederholen. Andernfalls drohe ihr eine Geldstrafe.

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2 Kommentare
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  • Kaiserin am 13.06.2022 09:27 Uhr / Bewertung:

    Richter und Richterinnen heißt das! Die Genderschreibweise ( Hopperlschrift ) hat keine Gültigkeit da sie eine künstlich erzeugte Form der Sprache besser eine Verunglimpfung ist und nicht natürlich über Jahrzehnte oder Jahrhunderte gewachsen, jedoch das Volk frisst jeden Knochen dem man ihm hinwirft!

  • Leserin am 10.06.2022 22:56 Uhr / Bewertung:

    Da studieren Richter*innen ewig und dann müssen sie sich mit so Was befassen. Manchmal tun sie mir leid!

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