Jörg Kachelmanns Ex-Geliebte siegt mit Verfassungsklage

Zwei Wochen nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann hat seine Ex-Geliebte in einem Interview mit der "Bunte" die Vergewaltigungsvorwürfe wiederholt. Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt, dass das von der Meinungsfreiheit gedeckt war.
az/dpa |
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Jörg Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
dpa Jörg Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Karlsruhe - Späte Niederlage für Jörg Kachelmann (57) in einem juristischen Gefecht mit seiner Ex-Geliebten: Die Radiomoderatorin durfte ihre Vergewaltigungsvorwürfe auch nach dem Freispruch Kachelmanns öffentlich bekräftigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Frau hatte der Zeitschrift "Bunte" 2011 zwei Wochen nach dem Freispruch des Wettermoderators ein Interview gegeben, in dem sie ihre Vorwürfe wiederholte. Aus Sicht der Karlsruher Richter war das von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das habe auch mit dem Verhalten Kachelmanns und seiner Anwälte zu tun, die sich zuvor ebenfalls nicht sachlich geäußert hätten, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 10. März. Daraus ergebe sich ein "Recht auf Gegenschlag". (Az. 1 BvR 2844/13)

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